An die Stelle des bisherigen Zivildienstes tritt ab 1. Juli der Bundesfreiwilligendienst. Er erfolgt in den gleichen Einsatzstellen, unterscheidet sich aber in einigen Punkten grundlegend: Es besteht keine Altersbegrenzung und der Dienst kann auch von Frauen geleistet werden.
Der Bundesfreiwilligendienst ist grundsätzlich als Vollzeitbeschäftigung vorgesehen. Ab Vollendung des 27. Lebensjahres kann der Freiwilligendienst auch als Teilzeitbeschäftigung mit mindestens 20 Wochenstunden ausgeübt werden. Es besteht die Möglichkeit, den Freiwilligendienst für mindestens sechs bis maximal 24 Monate zu vereinbaren.
Einsatzstellen der Stadt Leipzig
Zu den Einsatzstellen der Stadt Leipzig gehören die Volkshochschule, die Bauhöfe, das Amt für Jugend, Familie und Bildung, das Übernachtungshaus für wohnungslose Männer (Sozialamt), der Verbund kommunaler Kinder- und Jugendhilfe und der Städtische Eigenbetrieb Behindertenhilfe. Diese Einsatzstellen nehmen Bewerbungen jederzeit entgegen.
Ansprechpartner der Einsatzstellen
Die Teilnehmer des Freiwilligendienstes erhalten fachliche Anleitung, nehmen an Qualifizierungsmaßnahmen teil und erhalten nach Beendigung ihres Dienstes ein schriftliches Zeugnis.
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