Das Verwaltungsgericht Leipzig hat aufgrund der Klage einer Tagesmutter die Stadt Leipzig verurteilt, die laufende Geldleistung für die Kindertagespflege neu festzulegen.
Nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung erklärt Bürgermeister Thomas Fabian: "Die Stadt Leipzig wird keine Rechtsmittel gegen diese Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Leipzig einlegen. Wir erarbeiten eine neue Berechnungsgrundlage und werden diese der Ratsversammlung bis zum Jahresende zur Beschlussfassung vorlegen."