Die Stadt Leipzig hat die seit Juni 2011 geltenden Eckwerte für angemessene Unterkunftskosten angehoben. Als angemessen gilt künftig in Leipzig eine Grundmiete von bis zu 4,48 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
Die neuen Angemessenheitsgrenzen gelten für Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV), der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und für Empfänger von Sozialhilfeleistungen.
Die Angemessenheitsgrenzen für die Mietnebenkosten wurden ebenfalls angehoben. Die Angemessenheitsgrenzen für kalte Betriebskosten beträgt nunmehr bis zu 1,33 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und bis zu 1,20 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche für Heiz- und Warmwasserkosten.
Die Richtlinie für angemessene Unterkunftskosten gilt ab 1. Oktober 2012.
Mit der Anhebung der Eckwerte für Kosten der Unterkunft wird die Preisentwicklung seit 2011 berücksichtigt, erläutert Bürgermeister Thomas Fabian.
Zur Vermeidung von Härtefällen kann die Grenze für die Kaltmiete (das ist die Grundmiete ohne die kalten Betriebskosten und ohne Heiz- und Warmwasserkosten) um bis zu zehn Prozent überschritten werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass gegenwärtig auf dem Wohnungsmarkt keine kostenangemessene Wohnung verfügbar ist. Als Nachweis gilt eine entsprechende Bescheinigung der Abteilung Soziale Wohnhilfen des Sozialamtes.
Die Wohnflächenhöchstgrenzen bleiben unverändert. Sie sind abhängig von der Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft (BG):
- 1-Personen-BG bis 45 Quadratmeter
- 2-Personen-BG bis 60 Quadratmeter
- 3-Personen-BG bis 75 Quadratmeter
- 4-Personen-BG bis 85 Quadratmeter
- jede weitere Person zusätzlich 10 Quadratmeter
Für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung über 80 und dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind) im Schwerbehindertenausweis gelten höhere Wohnflächenhöchstgrenzen und damit höhere Angemessenheitsgrenzen bei den Kosten der Unterkunft.
Die Eckwerte wurden im Sozialamt nach Maßgabe der 2011 getroffenen Festlegung einer jährlichen Überprüfung und der veränderten Gesetzeslage, soweit diese zu berücksichtigen war, untersucht und aktualisiert. Der daraus abgeleitete Standard kommunaler Festlegungen wird mit dem Begriff eines Schlüssigen Konzeptes umschrieben. Darin sind alle wesentlichen Eckpunkte für die Bemessung der angemessenen Mietkosten festgelegt. Die neuen Angemessenheitsgrenzen beruhen auf empirischen Daten zur Wohnsituation von Leipziger Grundsicherungsempfängern und den mittleren Spannwerten des Mietspiegels 2012 für einfachen Wohnraum.
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