Das städtische Versammlungsverbot gegenüber der NPD Sachsen vor dem Völkerschlachtdenkmal wurde vom Verwaltungsgericht Leipzig bestätigt. Darüber hinaus hat das Verwaltungsgericht Leipzig dem Hilfsantrag der NPD Sachsen stattgegeben, sich für die geplante Kundgebung statt vor dem Völkerschlachtdenkmal nun an der Ostseite des Hauptbahnhofs versammeln zu können.
Da die Polizei unter Berücksichtigung der nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Einsatzkräfte nach wie vor einschätzt, dass bei Durchführung der Kundgebung und der Gegenveranstaltungen eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Leipzig besteht, wird die Stadt Leipzig als zuständige Versammlungsbehörde nach Rücksprache mit Leipzigs Polizeipräsidenten Horst Wawrzynski und auf dessen Bitte vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen Rechtsmittel einlegen.
Die polizeiliche Gefahrenprognose hat sich die Stadt Leipzig zu Eigen gemacht. Letztendlich kann nur die Polizei eine Bewertung der gesamten Gefährdungslage in Zusammenhang mit der betreffenden Örtlichkeiten und der verfügbaren Polizeikräfte vornehmen.
Weitere Informationen
- Stadt untersagt Veranstaltungen für 19. und 20. August +++Meldung vom 17.08.2011+++
- Versammlungen am 20. August 2011: Stadt Leipzig erlässt Allgemeinverfügung +++Meldung vom 12.08.2011+++
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