Für ein Amt als Schöffe bzw. ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht haben sich bereits deutlich mehr Leipzigerinnen und Leipzig beworben als von den Gerichten benötigt werden.
Für die Tätigkeit als Jugendschöffe werden dagegen noch Bewerbungen von Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Leipzig haben, insbesondere von Männern, benötigt.
Jugendschöffe kann grundsätzlich jeder deutsche Staatsangehörige werden. Er sollte mindestens 25 Jahre alt sein, aber das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und über Erfahrungen in der Jugenderziehung verfügen.
Das entsprechende Bewerbungsformular steht im Internet unter www.leipzig.de/wahlen zur Verfügung.
Es kann auch beim
- Amt für Statistik und Wahlen
- Telefon: 0341 123 2831
- E-Mail: statistik-wahlen@leipzig.de
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