Die Kosten in der kommunalen Abfallentsorgung betragen im Jahr 2014 voraussichtlich 35,6 Millionen Euro und liegen damit um etwa 1 Millionen Euro über den kalkulierten Kosten für das Jahr 2013. Die Ratsversammlung entscheidet in ihrer Sitzung am 21. November, ob die geplanten Änderungen so am 1. Januar 2014 in Kraft treten werden.
„Wir freuen uns, dass trotz der allgemeinen Verteuerung durch eine effiziente städtische Abfallwirtschaft die Gebührenanstiege für Nutzer von 60-, 80- und 120-Liter-Behälter sehr moderat ausfallen und wir für die Nutzer der 240- und 1100-Liter-Behälter die durchschnittlichen Ausgaben für die Abfallwirtschaft sogar senken können“, betont Heiko Rosenthal, Bürgermeister und Beigeordneter für Umwelt, Ordnung, Sport.
Änderungen bei den einzelnen Gebührensätzen
a) Leerungsgebühr (LG)
Die Leerungsgebühr ist nur zu zahlen, wenn ein Restabfallbehälter tatsächlich geleert wird, wobei eine Leerung pro Quartal Pflicht bleibt. Je nach Behältergröße steigt diese Gebühr zwischen 2 und 11 Cent pro Leerung für die 60-, 80- und 120-Liter-Abfallbehälter.
Aufgrund der etwas mehr als bei den anderen Behältern abnehmenden durchschnittlichen Abfallmengen in 240- und 1100-Liter-Abfallbehältern, sinkt hier die Leerungsgebühr für diese um 7 Cent bzw. 32 Cent.
60-l-Behälter
LG-Gebühr 2014 pro Leerung 3,82 €
LG-Gebühr 2013 pro Leerung 3,72 €
Änderung pro Leerung 0,10 €
80-l-Behälter
LG-Gebühr 2014 pro Leerung 5,00 €
LG-Gebühr 2013 pro Leerung 4,89 €
Änderung pro Leerung 0,11 €
120-l-Behälter
LG-Gebühr 2014 pro Leerung 5,65 €
LG-Gebühr 2013 pro Leerung 5,63 €
Änderung pro Leerung 0,02 €
240-l-Behälter
LG-Gebühr 2014 pro Leerung 8,05 €
LG-Gebühr 2013 pro Leerung 8,12 €
Änderung pro Leerung - 0,07 €
1.100-l-Behälter
LG-Gebühr 2014 pro Leerung 33,70 €
LG-Gebühr 2013 pro Leerung 34,02 €
Änderung pro Leerung - 0,32 €
b) Verwertungsgebühr
Verwertungsgebühren werden in zwei Kategorien erhoben: E und B. Die Verwertungsgebühr E wird fällig für die Entsorgung von Sperrmüll, Schrott, Elektrogeräten und Druckerzeugnisabfällen, für den Kommunalanteil an der Gelben TonnePlus sowie für die Entsorgung von Schadstoffen. Finanziert werden über die Verwertungsgebühr u. a. auch die 20 Wertstoffhöfe der Stadt Leipzig. Die Verwertungsgebühr E zahlen Bürger, die ihren Biomüll selbst kompostieren. Alle, die stattdessen die Biotonne nutzen, zahlen die Verwertungsgebühr B. Sie ist die Summe aus der Verwertungsgebühr E und dem Teil der Biotonnenkosten, der nicht direkt auf die Biotonne umgelegt wird.
Die Verwertungsgebühren E und B sinken für alle Behälter um 1 bis 26 Cent pro Monat. Für Abfallerzeuger, die Verwertungsgebühr B zahlen, und einen 60-Liter-Behälter verwenden, bleibt die Verwertungsgebühr B gleich.
Verwertungsgebühr (VG E) bei Eigenkompostierung:
60-l-Behälter
VG E-Gebühr 2014 pro Leerung 2,57 €
VG E-Gebühr 2013 pro Leerung 2,59 €
Änderung pro Leerung - 0,02 €
80-l-Behälter
VG E-Gebühr 2014 pro Leerung 3,25 €
VG E-Gebühr 2013 pro Leerung 3,27 €
Änderung pro Leerung - 0,02 €
120-l-Behälter
VG E-Gebühr 2014 pro Leerung 4,19 €
VG E-Gebühr 2013 pro Leerung 4,22 €
Änderung pro Leerung - 0,03 €
240-l-Behälter
VG E-Gebühr 2014 pro Leerung 8,52 €
VG E-Gebühr 2013 pro Leerung 8,57 €
Änderung pro Leerung - 0,05 €
1.100-l-Behälter
VG E-Gebühr 2014 pro Leerung 40,84 €
VG E-Gebühr 2013 pro Leerung 41,10 €
Änderung pro Leerung - 0,26 €
Verwertungsgebühr (VG B) für Biotonnennutzer:
60-l-Behälter
VG B-Gebühr 2014 pro Leerung 3,22 €
VG B-Gebühr 2013 pro Leerung 3,22 €
Änderung pro Leerung 0,00 €
80-l-Behälter
VG B-Gebühr 2014 pro Leerung 4,06 €
VG B-Gebühr 2013 pro Leerung 4,07 €
Änderung pro Leerung - 0,01 €
120-l-Behälter
VG B-Gebühr 2014 pro Leerung 5,25 €
VG B-Gebühr 2013 pro Leerung 5,26 €
Änderung pro Leerung - 0,01 €
240-l-Behälter
VG B-Gebühr 2014 pro Leerung 10,67 €
VG B-Gebühr 2013 pro Leerung 10,68 €
Änderung pro Leerung - 0,01 €
1.100-l-Behälter
VG B-Gebühr 2014 pro Leerung 51,15 €
VG B-Gebühr 2013 pro Leerung 51,22 €
Änderung pro Leerung - 0,07 €
c) Biotonnengebühr
Die Höhe der direkt auf die Biotonne umgelegten Monatsgebühr ändert sich gegenüber 2013 nicht.
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