Bislang regeln die Gesellschaften Art und Höhe der Vergütungen für von der Stadt entsandte Aufsichtsratsmitglieder einzeln, was insbesondere zu Unterschieden bei den einzelnen Vergütungshöhen von Unternehmen gleicher Größenordnung führt. Künftig soll dies transparent und nach einheitlichen Kriterien bzw. Kategorien geregelt werden. Eine Neuregelung der Vergütung in der vorliegenden Form, an deren Erarbeitung auch die Stadtratsfraktionen beteiligt gewesen waren, ist zudem sachgerecht, weil auch die Anforderungen an die Aufsichtsratsmitglieder und der mit der Tätigkeit verbundene zeitliche Aufwand für Sitzungsvorbereitung sowie Aus- und Fortbildung in der Vergangenheit stark gestiegen sind.
Über die neue Richtlinie, die für Eigengesellschaften sowie für unmittelbare Beteiligungsgesellschaften, bei denen die Stadt über eine zur Änderung des Gesellschaftsvertrages berechtigte Mehrheit verfügt, soll der Verwaltungsausschuss als Beteiligungsausschuss in öffentlicher Sitzung am 10.08.2016 entscheiden.
Vorgesehen sind insbesondere folgende Regelungen:
- Die Höhe der Vergütung richtet sich künftig nach der Größe des Unternehmens. Es werden drei Kategorien (große Gesellschaften, mittelgroße Gesellschaften und kleine und mittlere Gesellschaften) festgelegt. In die erste Kategorie fallen beispielsweise die Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV) oder die Wohnungsbaugesellschaft (LWB), in die mittlere die Zoo Leipzig GmbH, zu den kleinen Gesellschaften zählt u.a. die Lecos GmbH, die Saatzucht Plaußig GmbH oder die LESG.
- Die Vergütung je Aufsichtsratssitzung beträgt für große Gesellschaften 250 Euro, für mittlere 150 Euro und für kleine Gesellschaften 100 Euro. Die Teilnahme an Ausschusssitzungen wird mit jeweils dem halben Satz vergütet. Aufsichtsratsmitglieder in großen Gesellschaften erhalten darüber hinaus eine jährliche Vergütung in Höhe von 1.000 Euro.
- Für unterbrochene Sitzungen wird ein gesondertes Sitzungsgeld gezahlt, für mehrtägige Klausuren steht den Mitgliedern nur eine einfache Zahlung zu. Bei nicht vollständiger Teilnahme an der gesamten Sitzung kann die Vergütung gekürzt werden.
- Weitere Zahlungen oder Funktionszulagen, zum Beispiel für einen Aufsichtsratsvorsitz werden zukünftig nicht mehr gewährt.