Die Stadt Leipzig sieht für ihr weiteres Verfahren für das Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal durch den heute veröffentlichten Beschluss des Vergabesenats des Oberlandesgerichtes Dresden gute Voraussetzungen.
Der Beschluss des OLG, in dem die Stadt Leipzig verpflichtet wird, "... das Vergabeverfahren in den Zustand nach Aushändigung des Pflichtenhefts für die Weiterentwicklungsphase und nach Bekanntgabe des Wertungsanteils dieser Bearbeitungsphase an die Wettbewerber zurückzuversetzen und danach liegende Wertungsschritte unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats zu wiederholen", bedeutet, dass die Weiterentwicklungsphase als zulässig bestätigt ist und das bestehende Pflichtenheft (Aufgabenstellung) weiterhin Bestand hat.
Dass das Gericht die prozentuale Aufteilung des Wettbewerbsergebnisses in 40 Prozent Juryentscheidung und 20 Prozent Weiterentwicklung als final bestätigt hat, schafft darüber hinaus Sicherheit im Verfahren.
Die Bewertung der weiterentwickelten Entwürfe muss allerdings wiederholt werden. Hier gibt das Gericht vor, dass die Bewertung durch die Jury in ihrer Zusammensetzung vom Juli 2012, sofern tatsächlich möglich, durchgeführt werden muss und dieses Gremium die Kriterien der Bewertung festlegt. In ihrer durchgeführten Weiterentwicklungsphase hatte die Stadt Leipzig ein Gremium von 10 Personen eingesetzt, von denen 7 ehemalige Preisrichter oder Stellvertreter waren. Die Stadt war davon ausgegangen, dass diese Bewertung nicht in die Aufgabenstellung des für den Wettbewerb gebildeten Gremiums (Preisgericht) fällt.
"Das Denkmal, das wir in Leipzig und Berlin errichten wollen, ist eines, das wir in Deutschland bisher nicht kennen: Wir wollen den schönsten Moment der neueren deutschen Geschichte würdigen und an ihn erinnern. Das hat es so in Deutschland noch nicht gegeben. Wir wollen das Urteil jetzt in Ruhe auswerten und dann zunächst das Gespräch mit Bund und Freistaat suchen um zu klären, wie wir weiter verfahren wollen", sagte Oberbürgermeister Burkhard Jung.