Die Stadt Leipzig hat den Prüfbericht des Sächsischen Rechnungshofes zum Bau des Museums der bildenden Künste Leipzig ausgewertet und daraus Schlussfolgerungen für künftige Baumaßnahmen gezogen. Bei diesem Vorhaben, dem ersten großen Museumsbauprojekt Ostdeutschlands nach 1945, handelte es sich vor allem aufgrund der anspruchsvollen Architektur und der Nutzungsanforderungen um ein Projekt mit ausgesprochenem Alleinstellungsmerkmal vergleichbar wäre etwa der Bau der Pinakothek der Moderne in München. Der Museumsbau, der im Wesentlichen in den Jahren 2000 bis 2004 realisiert wurde, hatte insgesamt rund 73,5 Millionen Euro gekostet. Im Bauablauf waren Terminverzüge aufgetreten und die Kosten erhöhten sich von den im Bau- und Finanzierungsbeschluss aus dem Jahre 1999 als Budget benannten 58,1 Millionen Euro (111 Millionen D-Mark) um etwa 15,4 Millionen Euro. Das Budget enthielt keinerlei Reserven.
Die Terminverzüge und die Kostenüberschreitung wurden zu einem erheblichen Teil durch unvorhersehbare Ereignisse wie Insolvenzen von Baufirmen, Vertragskündigungen und Rechtsstreitigkeiten verursacht. Eine weitere wesentliche Ursache der Kostensteigerungen waren die zu gering bemessenen Planungszeiträume, die auch der Rechnungshof kritisiert hat. Ferner kritisierte der Rechnungshof den zu eng bemessenen Kostenrahmen sowie weitere, aus verschiedenen Gründen aufgetretene Kostensteigerungen. Um bei großen Bauvorhaben insbesondere bei solchen mit Alleinstellungsmerkmal bei beeinflussbaren negativen Entwicklungen rechtzeitig gegensteuern zu können, wird die Stadt künftig besonders auf folgende Punkte achten: einen auskömmlichen Kostenrahmen, eine realistische Terminplanung und die damit verbundene Planungsreife vor Ausschreibungsbeginn und die regelmäßige Bewertung der Qualität der Projektsteuerung bei Vergabe dieser Leistung an Dritte. Eine erste Konsequenz aus dem Problemen beim Bau des Museums der bildenden Künste war bereits die Einrichtung des Investitionscontrollings in der Stadtkämmerei gewesen. Dieses Controlling durchlaufen alle Bauvorhaben, deren Kostenrahmen mehr als eine Million Euro beträgt.text
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