Beide Planungen beinhalten wichtige Weichenstellungen für die Entwicklung der wachsenden Stadt.
Parkbogen Ost
Der Parkbogen Ost der in den kommenden Jahren schrittweise entstehen soll, bildet als "grünes Aktivband" eine Grün- und Wegeverbindung zwischen Zentrum und Leipziger Osten, die in die angrenzenden Quartiere ausstrahlen und dort weitere Projekte anstoßen soll. Der vor dem Hintergrund des anhaltenden Leipziger Wachstums fortgeschriebene Stadtentwicklungsplan Zentren bietet die Grundlage, auf der die Verwaltung die Ortskerne und weitere Einkaufslagen strategisch entwickelt.
Die Idee, die von der Deutschen Bahn nicht mehr genutzten Teile des östlichen Bahnbogens zu einer Wegeverbindung auszubauen, stammt aus der Bewohnerschaft. Der jetzt im Entwurf vorliegende Masterplan entstand unter der Federführung des Dezernates Stadtentwicklung und Bau im Zusammenwirken von Fachämtern, Anwohnern, Akteuren und Vertretern der Politik. Als strukturierendes Bindeglied soll der Parkbogen angrenzende Grünräume und Quartiere sowie lokale und übergeordnete Wege miteinander verknüpfen. Durch die Ergänzung und Aufwertung von Grün- und Freiräumen sollen Impulse für die weitere Revitalisierung des Leipziger Ostens gegeben werden - sei es für die Instandsetzung von Baudenkmalen oder die Reaktivierung von Brachflächen. Die geplante Vernetzung kleinteiliger Grünstrukturen dient der Verbesserung des Mikroklimas. Der Leipziger Osten wird durch das Vorhaben stärker in das überörtliche Tourismus-Netzwerk integriert.
Der Parkbogen Ost beginnt mit dem Südabschnitt am Johannisplatz und verläuft dann über den Lene-Voigt-Park und die Anger-Crottendorfer Bahnschneise nach Osten. Dieser Abschnitt ist in den letzten 15 Jahren bereits hergestellt worden, so dass nur noch Anpassungen erforderlich sind. Am Ende der Bahnschneise und mit Beginn des Ostabschnitts biegt der Parkbogen auf dem Sellerhäuser Bogen nach Osten ab. Hier verläuft er u. a. auf dem Sellerhäuser Viadukt. Perskeptivisch soll er im weiteren Verlauf nach Westen zum Hauptbahnhof führen. Dabei sind grundsätzlich zwei Varianten denkbar.
Die Umsetzung ist ein langfristiges Vorhaben mit einem Zeithorizont von etwa 25 Jahren und erfordert die tatkräftige Mitwirkung vieler Akteure. Die Verfügbarkeit noch zu erwerbender Grundstücke, die Bereitstellung öffentlicher Mittel und die Mobilisierung privaten Kapitals spielen dabei eine wichtige Rolle. Derzeit wird von einem Finanzbedarf in Höhe von 41 Millionen Euro ausgegangen. Der Parkbogen soll in drei Teilabschnitten realisiert werden. Als erstes wird der Ostabschnitt - der Sellerhäuser Bogen- in Angriff genommen. Fördergelder aus dem Bundesprogramm Nationale Projektes des Städtebaus sowie dem EFRE-Programm stehen bereit. Voraussichtlich im zweiten Quartal 2017 soll es dazu einen Wettbewerb geben.
STEP (Stadtentwicklungsplan) Zentren
Der Stadtentwicklungsplan Zentren ist in der Vergangenheit erfolgreich zur Entwicklung der Einzelhandels-Infrastruktur eingesetzt worden. Zwar kann er nicht direkt die Eröffnung oder Schließung von Supermärkten beeinflussen, aber er bietet einen verbindlichen Orientierungsrahmen für Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung und Stadtteilentwicklung. Damit sorgt er für Planungs- und Investitionssicherheit bei Eigentümern, Händlern und Investoren. Der derzeit gültige Plan ermöglichte unter anderem in 26 Zentren mehr als 40 großflächige Neuansiedlungen oder Vergrößerungen von Supermärkten, etwa Eisenbahnstraße, Zentrum Eutritzsch, Lindenauer Markt und Holzhäuser Straße. Darüber hinaus wurden Versorgungslücken zwischen den Zentren mit Groß- und Kleinflächenkonzepten geschlossen sowie Neuansiedlungen in den randstädtischen Ortsteilen vorangetrieben. Beispielhaft genannt seien die Erweiterung der REWE-Märkte in der Taro- und Rosenowstraße, Aldi in der Windmühlenstraße sowie Konsumfilialen in der Bachstraße, Karl-Liebknecht- und Schönbachstraße. Gleichzeitig wurde mit 22 Bebauungsplänen die Ansiedlung von Einzelhandel in Gewerbegebieten und nicht integrierten Lagen ausgeschlossen.
Die aktuelle Fortschreibung, die unter anderem von Fachleuten der IHK, des Handelsverbandes Sachsen und des Freistaates begleitet wird, berücksichtigt sowohl veränderte rechtliche Rahmenbedingungen als auch den Strukturwandel im Einzelhandel sowie die aktuelle Entwicklung von Einwohnerzahlen und Kaufkraft.
Kernaussagen
Es gilt, starke Stadtteil- und Nahversorgungszentren zu etablieren. Neben den allgemeinen infrastrukturellen Voraussetzungen geht es um die Förderung urbaner Qualitäten. Außer Einzelhandelsangeboten spielen Gastronomie, Kultur, Service- und Freizeitangebote sowie die Erhöhung der Aufenthaltsqualität eine wesentliche Rolle. Das zukünftige Netz dieser urbanen zentralen Versorgungsbereiche soll 42 Zentren umfassen. Bisher waren es 65. Die geplante Reduktion ermöglicht eine flexiblere Steuerung außerhalb der Zentren in sich stark verändernden Stadtgebieten. Es gibt auch Entwicklungsperspektiven für neue Zentrale Versorgungsbereiche: Die Bereiche Gorkistraße-Nord, Riebeckstraße und Bernhard-Göring-Straße sollen als perspektivische D-Zentren gestärkt werden: Sie befinden sich in Stadtteilen, in denen sich die Nachfrage besonders stark entwickelt hat.
Im Fokus der Fortschreibung standen Magistralen wie die Eisenbahnstraße im Osten oder die Georg-Schwarz-Straße im Westen. Insgesamt neun Magistralen wurden im Auftrag des Stadtrates als Sonderkategorie in den Stadtentwicklungsplan aufgenommen. Entlang der Magistralen bilden so genannte "Bandzentren" die Schwerpunktbereiche der zukünftigen Einzelhandelsentwicklung. Auf den sonstigen Magistralen-Abschnitten soll die Multifunktionalität in den Erdgeschosszonen gestärkt werden.
Die Sicherung und der Ausbau der Nahversorgungsstrukturen mit mehreren Zentren behält die oberste Priorität. In den Stadtbereichen, in denen jetzt keine Zentren mehr ausgewiesen sind, ist nun eine flexiblere und an den Bedarf angepasste Ansiedlungsstrategie möglich. Zu einer tatsächlichen Zentrenbildung war es hier in der Vergangenheit nicht gekommen. Kriterium für die Ansiedlung von Lebensmittel-Märkten ist die städtebaulich integrierte Lage in den Wohnquartieren. Solche Standorte nennt der Stadtentwicklungsplan Nahversorgungsstandorte.