Nachdem der Entwurf öffentlich ausgelegen hat und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange abgeschlossen worden ist, wird der Stadtrat voraussichtlich am 20. September 2017 über den Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen und die daraus entwickelte Endfassung entscheiden.
Die Beschlussvorlage ist im elektronischen Ratsinformationssystem abrufbar.
Zentrale Versorgungsbereiche
Die Fortschreibung, die die 2009 in Kraft getretene Fassung des Planes aktualisiert, definiert insgesamt 42 zentrale Versorgungsbereiche. Es sind dies die Innenstadt mit ihrer starken regionalen Ausstrahlung (Kategorie A), neun Stadtteilzentren (zwei B- und drei C-Zentren, in der Regel auf Ortsteile bezogen), und 29 Nahversorgungszentren (D-Zentren) sowie die Standorte Gorkistraße-Nord, Riebeckstraße und Bernhard-Göring-Straße, die das Potenzial haben, sich ebenfalls zu Nahversorgungszentren zu entwickeln.
Aufgrund der seit 2009 gesammelten Erfahrungen wurde auf die Ausweisung von Nahversorgungslagen als fünfte Kategorie verzichtet. In den Stadtbereichen, in denen jetzt keine Zentren mehr definiert sind, ist nun eine flexiblere und an den Bedarf angepasste Ansiedlungsstrategie möglich. Zu einer tatsächlichen Zentrenbildung war es hier in der Vergangenheit nicht gekommen.
Magistralen
Im Fokus der Fortschreibung standen neun Magistralen wie die Eisenbahnstraße im Osten, die Georg-Schwarz-Straße im Westen oder die Georg-Schumann-Straße im Nordwesten. Sie wurden im Auftrag des Stadtrates als Sonderkategorie in den Stadtentwicklungsplan aufgenommen.
Versorgung in den städtischen Randlagen
Ebenfalls im Auftrag des Stadtrates und aufgrund analoger Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren sind Vorschläge eingearbeitet worden, wie in den städtischen Randlagen identifizierte Versorgungslücken geschlossen werden können. Zum anderen sollen bei neuen Einzelhandelsvorhaben urbane Qualitäten mit angemessener baulicher Dichte berücksichtigt sowie ihre funktionale und städtebauliche Einbindung in das Umfeld verbessert werden.
Instrument zur Entwicklung der Einzelhandels-Infrastruktur
Der Stadtentwicklungsplan Zentren hat sich bewährt als Instrument zur Entwicklung der Einzelhandels-Infrastruktur. Zwar kann er nicht direkt die Eröffnung oder Schließung von Lebensmittel-Märkten beeinflussen, aber er bietet einen verbindlichen Orientierungsrahmen für Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung und Stadtteilentwicklung. Damit sorgt er für Planungs- und Investitionssicherheit bei Eigentümern, Händlern und Investoren. Die aktuelle Fortschreibung, die insbesondere von Fachleuten der IHK, des Handelsverbandes Sachsen und des Freistaates begleitet wurde, berücksichtigt sowohl veränderte rechtliche Rahmenbedingungen als auch den Strukturwandel im Einzelhandel sowie die aktuelle Entwicklung von Einwohnerzahlen und Kaufkraft.