Mit dem Antrag fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Oberbürgermeister auf, den Stadtrat durch Offenlegung von Vorlagen, Anlagen und Akten dem Stadtrat eine größere Informationsfülle als Entscheidungsgrundlage zukommen zu lassen. Die Verwaltung hatte den Antrag als unzulässig abgelehnt, unter anderem da er nicht in die Organkompetenz des Stadtrates falle.
Das Verwaltungsgericht Leipzig hat mit Beschluss jetzt entschieden, dass der Antrag behandelt werden muss. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatten in der Klagebegründung klargestellt, dass es sich bei der Aufforderung lediglich um einen Appell handele, der daher nicht in die Befugnisse der Verwaltung eingreife. Das Gericht argumentierte weiter, dass der Stadtrat grundsätzlich das Recht habe, sich mit allen die Gemeinde betreffenden Angelegenheiten, sofern sie nicht ausdrücklich dem Bürgermeister zugewiesen sind, zu befassen. Davon unbenommen sind Appelle an den Oberbürgermeister, unabhängig von der Zuständigkeit.
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