Mehrheitlich hat der Leipziger Stadtrat auf seiner heutigen Sitzung das Konzept Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen.
Damit sind folgende Standorte für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerbern und bewerberinnen sowie Geduldete bestätigt worden:
- Liliensteinstraße 15a (wie bisher 220 Plätze),
- Markranstädter Str. 16/18 (45 Plätze),
- Am langen Teiche 17 (35 Plätze),
- Pittlerstraße 5/7 (36 Plätze),
- Eythstraße 17 (28 Plätze),
- Pögnerstraße 14 (40 Plätze),
- Bornaische Straße 215 (35 Plätze) und
- Riebeckstraße 63 (70 Plätze in Haus 1 und 45 Plätze in Haus 4).
Die Nutzung der neuen Häuser soll beginnend im IV. Quartal dieses Jahres bis zum Ende nächsten Jahres schrittweise erfolgen. Nach Abschluss des Auszuges der Bewohner der jetzigen Gemeinschaftsunterkunft in der Torgauer Straße 290 wird diese - stark sanierungsbedürftige - Einrichtung geschlossen. Das jetzt vom Stadtrat verabschiedete Konzept regelt zudem Standards für die Unterbringung und die soziale Betreuung der Betroffenen. Mit der im Konzept vorgesehenen Mindestwohnfläche von 7,5 Quadratmeter je Bewohner geht die Stadt Leipzig beispielsweise über den vom Freistaat Sachsen geforderten Mindeststandard von 6 Quadratmeter hinaus.
Dem Beschluss der Ratsversammlung war eine umfangreiche Beratung in den Gremien (Ausschüsse und Stadtbezirksbeiräte) vorausgegangen.
Hinweis: Mit dem Relaunch von leipzig.de 2013 sind Bilder und Verlinkungen dieses Artikels nicht mehr verfügbar.