"Durch Benutzung und Witterungseinflüsse, aber auch durch Vandalismus können Gefahrenquellen entstehen, die beseitigt werden müssen", erläutert Michael Mitterer, Abteilungsleiter Grünanlagen der Stadtreinigung Leipzig. Um diese frühzeitig zu erkennen, führt die Stadtreinigung im Auftrag des Amtes für Stadtgrün und Gewässer wöchentlich, gegebenenfalls täglich Sichtkontrollen auf den Spielplätzen durch. Hier sollen offensichtliche Gefahrenquellen erkannt werden, um im Bedarfsfall unverzüglich reagieren zu können. Darüber hinaus werden monatliche Funktionskontrollen durchgeführt, bei denen die Betriebssicherheit von Geräten und Belägen geprüft wird. Das geschulte Personal prüft zum Beispiel, ob an den Spielgeräten Schäden, Verformungen, Brüche oder Risse entstanden sind. "Bei den Sichtkontrollen sehen wir beispielsweise, ob Bauteile fehlen, sich Schrauben gelockert haben oder ob der Belag beschädigt wurde", erklärt Meister Gerhard Börner. "Bei der Funktionskontrolle überprüfen wir unter anderem den Verschleiß an Ketten, Seilen, Gelenken, Lagern und Materialverbindungen."
So wird beispielsweise beim Kletternetz der Abnutzungsgrad unter die Lupe genommen. Einerseits muss genügend Spannung der Taue vorhanden sein und andererseits dürfen die Stahldrähte nicht aufgespleißt sein. Unterhalb des Kletternetzes kommt es auf einen ausreichenden Fallschutz an. "Die Fallschutzfläche müssen wir hin und wieder mit der Bodenfräse lockern", betont Gerhard Börner. "Denn der natürliche Abrieb des Kieses verfestigt sich bei Nässe und so kann die Fläche hart wie Beton werden."
Reparatur oder Austausch
Kleinere Mängel kann die Stadtreinigung selbst reparieren, wie zum Beispiel Schrauben festziehen, Fingerfangstellen verschließen, scharfe Kanten abrunden oder fehlende Holzteile erneuern. Über größere Mängel informieren die Mitarbeiter jedoch das Amt für Stadtgrün und Gewässer. Die Kolleginnen und Kollegen dort veranlassen dann über die Tischler oder den Schlosser die Reparatur. Wenn der bauliche Zustand des Spielgerätes keine Reparatur mehr zulässt oder diese unwirtschaftlich ist, wird über die Abteilung Planung im Amt für Stadtgrün und Gewässer für den Ersatzneubau gesorgt.
Die Nutzungsdauer für Spielgeräte beträgt 15 Jahre. Danach können die Geräte nach Vollverschleiß ausgetauscht werden.