Am kommenden Montag, dem 10. Mai, startet in ausgewählten Ämtern der Stadtverwaltung Leipzig eine Besucherbefragung. Nachdem die ersten drei Befragungen dieser Art ab 1998 noch im Zwei-Jahres-Rhythmus stattfanden, sind bis zur aktuellen vierten Auflage mittlerweile acht Jahre vergangen.
Einbezogen sind erneut Ämter mit ausreichend hohem Besucheraufkommen. Das sind zunächst die meisten Bürgerämter und die frequentierten Bereiche im Standes-, Sozial-, Jugend- und Gesundheits-amt sowie das Stadtarchiv. Da das neue Technische Rathaus erst Ende 2009 bezogen wurde, startet dort die Befragung der Besucher aus organisatorischen Gründen erst im Herbst.
Wer in den nächsten drei Wochen eines der genannten Ämter aufsucht, bekommt einen hellgelben zweiseitigen Fragebogen überreicht, der vor Ort ausgefüllt und in eine bereitstehende graue
(Wahl-)Urne eingeworfen werden sollte. Die Befragung erfolgt selbstverständlich freiwillig und anonym. Je mehr Besucher sich beteiligen, desto zuverlässiger werden die Ergebnisse, die etwa zum Jahresende veröffentlicht werden.
Zielstellung der Befragungen war und ist nach den Worten von Bürgermeister Andreas Müller, die Ansprüche und Erwartungen der Bürgerschaft an die Dienstleistungen der Verwaltung und deren Zufriedenheit bei der Bearbeitung ihrer Anliegen zu ermitteln, um vorhandene Defizite aufzudecken und die Qualität des Verwaltungshandelns zu erhöhen beziehungsweise auf hohem Niveau zu stabilisieren.
Seit der letzten Besucherbefragung im Frühjahr 2002 haben sich in der Stadtverwaltung teilweise Umstrukturierungen im Dezernats- und Ämterbereich ergeben, die zu veränderten oder neuen Aufgabenbereichen und -strukturen führten. Gleichzeitig wurden die Servicebereiche der Verwaltung stärker auf ein bürgernahes Verwaltungshandeln ausgerichtet mit dem Ziel, die Nahtstelle zwischen Verwaltung und Bürgerschaft weiter zu verdichten. Mit der neuerlichen Befragung sollen auch Aufschlüsse darüber gewonnen werden, inwieweit Qualität und Quantität der Dienstleistungen der Verwaltung aus der Sicht der in Anspruch nehmenden Bürgerinnen und Bürger im Zeitverlauf Veränderungen erfahren haben.
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