Laut Verordnung sind die Bühnenhäuser derzeit ohnehin bis 12. Dezember 2021 geschlossen. Danach sind die auf dem Spielplan stehenden Fremd- und Mietveranstaltungen von der Absage vorerst nicht berührt. Ob diese auf die Bühne kommen können, hängt von der kommenden Verordnung des Freistaates ab.
Schutz und Planungssicherheit
„Es betrübt mich zutiefst, dass wir wieder in einer Situation angelangt sind, in der wir Kulturveranstaltungen absagen müssen. Die aktuelle Lage lässt allerdings nicht erwarten, dass es vor dem Jahreswechsel wieder möglich sein wird, die Bühnen zu bespielen. Um sowohl dem Publikum als auch den Mitarbeitern der städtischen Bühnenhäuser größtmöglichen Schutz sowie Planungssicherheit zu geben, haben wir die Entscheidung getroffen, die Eigenproduktionen auf den städtischen Bühnen schon jetzt bis zum 9. Januar 2022 abzusagen“, sagt Kulturbürgermeisterin Dr. Skadi Jennicke.
Tickets werden erstattet oder umgetauscht
Tickets für Eigenveranstaltungen, die im Zeitraum der Veranstaltungsuntersagung gültig wären, können umgetauscht oder zurückgegeben werden. Zu den jeweils gültigen Ticketregelungen informieren die Webseiten der einzelnen Häuser sowie die Theater- und Konzertkassen, die für das Publikum geöffnet bleiben können. Für den Besuch gilt hier die 2G-Regel.
Über den Probenbetrieb entscheiden die Eigenbetriebe der Stadt weiterhin individuell. Alle Festlegungen werden anhand der aktuellen Lage fortlaufend überprüft und gelten ausschließlich für städtische Einrichtungen.