Wer ist räum- und streupflichtig?
Die Winterdienstpflicht für Gehwege ist in Leipzig auf die Anlieger, also auf die Eigentümer der an den Straßen anliegenden Grundstücke, übertragen. Die Vorgaben der Winterdienstsatzung bezüglich Straßen erfüllen Mitarbeiter der Leipziger Stadtreinigung und Fremdfirmen mittels Räum- und Streutechnik. Der manuelle Winterdienst – also mit Schippe oder Schneeschieber ausgestattete Arbeitskräfte der Abteilung Straßenreinigung und der Bauhöfe – kommt an den Schwerpunkten der Stadt, so beispielsweise an 365 Straßenkreuzungen und Fußgängerüberwegen, 135 Straßenübergängen, 9 Straßenunterführungen sowie 124 Fußgängerbrücken und Gehwegen auf Brücken zum Einsatz.
Umfang der Räum- und Streupflicht
Derzeit unterliegt rund ein Drittel (571 Kilometer) des insgesamt 1.750 Kilometer langen Leipziger Straßennetzes dem städtischen Winterdienst, der aus Steuermitteln finanziert wird. Aufgabe ist die Herstellung der Befahrbarkeit der in der Winterdienstsatzung aufgeführten Straßen. Die Anlieger haben in der Zeit von 7 bis 20 Uhr (an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr) die am Grundstück angrenzenden Gehwege (mit einer Breite von 1,20 Meter) von Schnee zu räumen und bei Glätte abzustumpfen. Zur Pflicht der Anlieger gehört außerdem das Räumen und Abstumpfen von an Grundstücken anliegenden
- Gehwegen, Haltestellen- und Wartebereichen des öffentlichen Nahverkehrs,
- angrenzenden Radwegen, wenn es sich um einen kombinierten Rad-/Gehweg handelt,
- Zugängen zu den Bereitstellplätzen der Abfallbehälter sowie
- Hydranten, Absperrschiebern und Zugängen.
Die Gehwege an gekennzeichneten Fußgängerüberwegen, Kreuzungen und Einmündungen müssen von den Anliegern so von Schnee frei gehalten und bei Glätte gestreut werden, dass ein gefahrloses Betreten der Fahrbahn möglich ist. An Haltestellen des ÖPNV und der Schulbusse ist ein gefahrloser Zugang zu den Verkehrsmitteln zu ermöglichen.
Bei Straßen mit nicht erkennbarem Gehweg muss entlang der Grundstücksgrenze ein so breiter Bereich von Schnee befreit und gestreut werden, dass zwei Personen ungehindert aneinander vorbeigehen können (in der Regel 1 bis 1,20 Meter Breite). Wo sich Fußgänger und Kraftfahrzeuge die gleiche Verkehrsfläche teilen, kann es dagegen sinnvoll sein, das Räumen von der Mitte der Verkehrsfläche aus nach beiden Seiten Richtung Grundstücksgrenze in der entsprechenden Breite vorzunehmen.
Welche Streumittel dürfen genutzt werden?
Zum Abstumpfen sind geeignete Materialien wie Splitt oder Sand zu nutzen. Streusalz darf nur unter besonderen Bedingungen – dazu gehören Blitzeis oder Rampen für Rollstuhlfahrer – auf Gehwegen zum Einsatz kommen. Der städtische Winterdienst setzt Streusalz auf Fahrbahnen in wirksamen Mindestmengen ein.
Ist das Übertragen von Winterdienstpflichten möglich?
Die Anlieger können ihre Winterdienstpflicht Dritten übertragen. Bei Verletzung der Winterdienstpflicht, ist ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit einer Geldbuße von bis zu 500 Euro möglich. Entsteht Personenschaden, kann der Geschädigte Ansprüche gegenüber dem Anlieger geltend machen. Werden Anliegerpflichten nicht oder nur teilweise erfüllt, sollte das Leipziger Ordnungsamt informiert werden (Ordnungstelefon 0341 123-8888, Montag bis Freitag von 6 bis 22 Uhr), das sich dann mit den jeweiligen Grundstückseigentümern in Verbindung setzt und die Räum- und Streupflicht anmahnt. Für Fragen zum öffentlichen Winterdienst steht auch das Bürgertelefon unter 0341 123-0 zur Verfügung.
Tipps zur Vorbereitung auf den Winter
- Rechtzeitig Streumaterial kaufen
- Fahrzeuge rechtzeitig wintertauglich machen
- Längere Fahrzeiten einplanen
- Wenn möglich, auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen
Rechtsgrundlage
Grundlage ist die vom Leipziger Stadtrat beschlossene Winterdienstsatzung. Sie berücksichtigt die in Sachsen geltenden gesetzlichen Forderungen für den Winterdienst. Für sächsische Städte und Gemeinden gibt es nach dem Sächsischen Straßengesetz die uneingeschränkte Winterdienstpflicht für Gehwege. Diese Pflicht ist in Leipzig laut Winterdienstsatzung auf die Anlieger zu übertragen. Die Kommunen sind dagegen nicht verpflichtet, inhaltlich unbegrenzt Winterdienstpflichten auf Fahrbahnen nachzukommen, sondern nur entsprechend ihrer tatsächlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. Auch ist es nicht das Ziel, sommerliche Straßenverhältnisse herzustellen, sondern auf verkehrswichtigen und gleichzeitig gefährlichen Fahrbahnen Befahrbarkeit und Durchlässigkeit zu schaffen.
Wie ist die Stadtreinigung für den Winterdienst gerüstet?
Es gibt vier Fahrzeugtypen, mit denen der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig Schnee und Eis beräumen bzw. beseitigen möchte: der „Iveco mit Streuer und Schiebeschild“, der „Unimog mit Streuer und Schneefrässchleuder“, das „Multicar M 27 mit Streuer und Schiebeschild“ sowie der „Piaggio mit Walzenstreuer und Schiebeschild“. Insgesamt 42 große Fahrzeuge mit Schneepflug (und zum Teil mit Streuaufbau) werden im Einsatz sein. Zudem stehen 57 kleinere Fahrzeuge wie zum Beispiel Kleinstreuer oder Kraftwagen für den Mitarbeitertransport zur Verfügung.
Verteilt auf drei Schichten kommen 295 Arbeitskräfte des Eigenbetriebes und von Fremdbetrieben zum Einsatz. Mit dabei sind Vertragsunternehmen, welche bei der Räumung im GVZ Radefeld, Wiederitzsch, Lindenthal, Lützschena-Stahmeln, im gesamten Leipziger Norden, Engelsdorf, Althen und Liebertwolkwitz helfen. Unter anderem 2.500 Tonnen Auftausalz und 25 Tonnen Split sind als anfänglicher Lagerbestand an Streugut vorrätig.