Am 1. April ist das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Die Trägerschaft für dessen Umsetzung liegt in Verantwortung der Kommunen.
Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket
Für die Bürger stehen ab sofort Informationen unter zur Verfügung. In den Bürgerämtern, den Außenstellen der Abteilung Wirtschaftliche Sozialhilfe und in der Abteilung Wohngeld des Sozialamtes liegen Merkblätter aus und ab dem 4. April sind Informationen auch über das Bürgertelefon 0341 123-0 zu bekommen. Im Leipziger Amtsblatt
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst im Einzelnen folgende Bestandteile
- Gemeinschaftliches Mittagessen an Schulen, Kindertagesstätten und Horten
- Eintägige Schul- und Kindertagesstättenausflüge (ergänzend zu den bisher schon im Leistungsumfang befindlichen mehrtägigen Klassenfahrten),
- Lernförderung,
- Schulbedarf,
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (z. B. Mitgliedsbeiträge für Sport, Spiel, Geselligkeiten, Unterricht in künstlerischen Fächern oder Teilnahme an Freizeiten),
- Schülerbeförderung.
Die zusätzlichen Angebote des Bildungs- und Teilhabepaketes sollen für die pädagogische und kulturelle Förderung von Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Deshalb hoffe ich sehr, dass möglichst viele Eltern für ihre anspruchsberechtigten Kinder die jeweiligen Anträge stellen. Wer als Arbeitslosengeld-II- oder Sozialgeldempfänger diese Leistungen rückwirkend zum 1. Januar 2011 erhalten möchte, muss seine Anträge bis spätestens zum 30. April 2011 abgegeben haben, betont Bürgermeister Thomas Fabian. Leipziger, die Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommen, müssen für diese rückwirkenden Leistungen ihre Anträge bis zum 31. Mai 2011 abgeben.
Etwa 40 Prozent bzw. rund 29.100 der in Leipzig lebenden Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen erhalten Sozialleistungen, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sind. Anspruchsberechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen bis 25 Jahre aus Familien, die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt/Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII oder Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten. Nur bei den Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren.
Auf Grundlage von Schätzungen des Bundes rechnet die Stadt Leipzig in diesem Jahr mit rund 8,5 Millionen Euro Kosten für das Bildungs- und Teilhabepaket, die vom Bund übernommen werden. Diese Summe ist allerdings davon abhängig, in welchem Umfang die Leistungen für Bildung und Teilhabe tatsächlich in Anspruch genommen werden.
Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können die Bürger grundsätzlich bei Vorliegen der Voraussetzungen rückwirkend zum 1. Januar 2011 erhalten:
Wichtig
- Leistungsberechtigte, die Arbeitslosengeld II / Sozialgeld nach SGB II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII beziehen, müssen den Antrag bis zum 30. April 2011 beim Jobcenter oder beim Sozialamt stellen, um den rückwirkenden Anspruch ab dem 1. Januar 2011 geltend zu machen.
- Bürger, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, müssen den Antrag bis spätestens zum 31. Mai 2011 stellen, um den rückwirkenden Anspruch ab dem 1. Januar 2011 geltend zu machen.
Die Leistungsbewilligung orientiert sich am Bewilligungszeitraum des SGB II. Das bedeutet, dass ein Antrag bis längstens sechs Monate bewilligt wird. Danach muss er neu gestellt werden.
Wo erhalten Sie die Anträge? Die Anträge für Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes bekommen die Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II = Hartz IV) im Jobcenter und die Leistungsberechtigten nach dem Wohngeldgesetz, dem Bundeskindergeldgesetz und nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII = Sozialhilfe) im Sozialamt. Außerdem sind sie im Internet unter www.leipzig.de/soziale-hilfen bzw. unter www.leipzig.de/jobcenter verfügbar.
Die Anträge für die Leistungsberechtigten nach dem Wohngeldgesetz, dem Bundeskindergeldgesetz und nach dem Sozialgesetzbuch XII werden ab dem 4. April bei folgenden Stellen ausgegeben:
- Sozialamt, Abteilung Wohngeld, Technisches Rathaus, Prager Str. 118 136,
- Sozialamt, Außenstellen der Abteilung Wirtschaftliche Sozialhilfe,
- Bürgerämter.
Wo werden die Anträge angenommen? Die Annahme der Anträge erfolgt zu den üblichen Öffnungszeiten bei der Stadt Leipzig bis auf weiteres im
- Sozialamt, Abteilung Wohngeld, Technisches Rathaus, Prager Str. 118 136,
- Sozialamt, Außenstellen der Abteilung Wirtschaftliche Sozialhilfe,
- Sozialamt, Stadthaus, Burgplatz 1, Zimmer 140 S
Das Jobcenter in der Georg-Schumann-Straße 150 gibt die Anträge für die Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch II bereits aus.
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