<br Zur heutigen Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes, nach der die Verordnung der Stadt Leipzig zur Ladenöffnung an Sonntagen unwirksam ist, erklärte Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal: "Die Stadt Leipzig respektiert die Entscheidung. Im Interesse der Leipziger Händler bedauere ich sie aber persönlich. Viele Städte, wie beispielsweise Chemnitz und Dresden, haben nahezu identische Rechtsverordnungen. Insofern hat dieser Beschluss für sämtliche sächsische Kommunen Bindewirkung. Zahlreiche Kommunen in Sachsen haben das Ladenöffnungsgesetz dahin gehend ausgelegt, dass ortsteilbezogene Öffnungen möglich sind. Diese Auffassung wurde auch vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit und vom Regierungspräsidium Leipzig geteilt. Die Stadt Leipzig wird nunmehr eine neue Rechtsverordnung in das Verfahren einbringen. Unser Ziel ist es, dies innerhalb der nächsten vier Wochen zu tun. Dazu werden wir uns mit sämtlichen Beteiligten abstimmen mit den Händlern, Kammern, Gewerkschaften und Kirchen und anschließend werden wir die vier Sonntage festlegen."
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