Seit geraumer Zeit beschweren sich Anwohner über Lärmbelästigung durch Hubschrauberflüge besonders an Wochenenden und Feiertagen, die vor allem bei Geschäftseröffnungen, Geschäftsjubiläen und ähnlichen Anlässen stattfinden. Die Möglichkeiten der Stadt, hier Abhilfe zu schaffen, sind begrenzt, denn die Genehmigung von Starts und Landungen außerhalb von Flughäfen obliegt generell den Luftfahrtbehörden der Bundesländer. In Sachsen ist dies das Regierungspräsidium Dresden. Die Stadt Leipzig kann in der Regel lediglich Stellungnahmen zu geplanten Starts und Landungen zu Rund- und Überflügen von und auf Plätzen im Stadtgebiet abgeben. Damit dies künftig nach strengeren Kriterien geschieht, hat jetzt Oberbürgermeister Burkhard Jung auf Vorschlag von Baubürgermeister Martin zur Nedden eine entsprechende Dienstanweisung erlassen.
Die Stadt wird künftig keinen Starts und Landungen zustimmen, die zwischen 20 und 9 Uhr sowie zwischen 13 und 15 Uhr erfolgen sollen. Sie wird Flüge ablehnen, wenn die Flächen der Start- und Landeplätze in Wohngebieten liegen oder sich im Umkreis von 100 Metern (Luftlinie) von Schulen, Krankenhäusern oder Friedhöfen befinden. Andere Ablehnungsgründe sind die u.a. Lage der Start- und Landeplätze in einem Naturschutzgebiet oder das Fehlen befestigten Zufahrtswege für Rettungsfahrzeuge.
Federführend für die Behandlung des jeweiligen Antrages ist die Abteilung Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsmanagement des Verkehrs- und Tiefbauamtes. Beteiligt sind ferner u.a. das Amt für Umweltschutz, das Stadtplanungsamt und das Liegenschaftsamt. Nicht erfasst von dieser Dienstanweisung werden Hubschrauber, die außerhalb des Stadtgebietes starten oder landen bzw. die Stadt überfliegen sowie Militär-, Polizei- und Rettungshubschrauber.
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