Damit wird die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 umgesetzt. Alternativ zur Anmeldung über leipzig.de/zulassung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der Rufnummer 0341 123-8464 sowie per E-Mail unter zulassung@leipzig.de gern zur Verfügung.
Folgende Dienstleistungen werden unter Beachtung der geltenden Hygiene- und Abstandsvorschriften schrittweise im Rahmen online vereinbarter Termine wieder bearbeitet:
- Kfz-Zulassung
- Kfz-Ummeldung ohne Kennzeichenbeibehalt
- Umzug innerhalb von Leipzig
- Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens
- Änderung von Fahrzeugdaten
- Namensänderung und die Umkennzeichnung (etwa nach Diebstahl).
Darüber hinaus sind Termine für die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie die Verlängerung eines roten 06er-Kennzeichens (Händlerkennzeichen) möglich.
Zunächst kann nur für ein einzelnes Anliegen eine Terminvereinbarung erfolgen. Wer mit mehr als einem Anliegen vorsprechen möchten, kann sich per Telefon: 0341 123-8452 als Privatperson beziehungsweise 0341 123 8476 (als juristische Person) an die Zulassungsbehörde wenden, um einen gesonderten Termin zu vereinbaren.
Bei vorhandenen Zugangsvoraussetzungen kann auch der Onlinedienst zur Kfz-Zulassung ("i-Kfz") genutzt werden, der ebenfalls unter www.leipzig.de/zulassung zu erreichen ist. Auf dieser Seite werden zudem Möglichkeiten erläutert, wie man ohne Vorsprache in der Kfz-Zulassung das Fahrzeug abmelden oder umschreiben sowie ein 06er-Händlerkennzeichen verlängern kann.