Zum Referat für Gleichstellung von Frau und Mann, das es seit 1990 gibt, gehören drei Beauftragte:
- die Gleichstellungsbeauftragte,
- die Beauftragte für Menschen gleichgeschlechtlicher Lebensweise und
- die Frauenbeauftragte.
Sie haben den politischen Auftrag, gegen Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts und der sexuellen Orientierung vorzugehen. Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten und der Beauftragten für Menschen gleichgeschlechtlicher Lebensweise richtet sich nach außen. Die Frauenbeauftragte ist nur innerhalb der Dienststelle Stadtverwaltung tätig.
Seit 2001 wirkt der Beirat für Gleichstellung. Dieses Gremium des Stadtrates setzt sich auf kommunaler Ebene mit Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern auseinander mit dem Ziel, durch kommunalpolitische Entscheidungen langfristig weder das eine Geschlecht zu bevorzugen noch das andere Geschlecht zu benachteiligen.
Einige Auszüge aus dem umfangreichen Aufgabenkatalog des Referates:""
""Frauenvereine in Leipzig - Aufgaben und Beitrag zur Beschäftigungsförderung""
Das Referat für Gleichstellung hat Kontakt zu rund 70 Vereinen in Leipzig und Umgebung, die Frauenprojekte betreuen oder weil mehrheitlich Frauen dort arbeiten. Ein umfangreiches Spektrum an soziokultureller Arbeit wird in den Frauenprojekten geleistet. Hochqualifizierte und hochmotivierte Frauen engagieren sich, da sie in der Projektarbeit ob ehrenamtlich oder im Rahmen einer Arbeitsförderungsmaßnahme Chancen für ihre eigene Entwicklung und für die Arbeit mit unterschiedlichsten Zielgruppen sehen. Frauenprojekte sind auch eine gut funktionierende Variante, um Beruf und Familie vereinbaren zu können.
Im Vergleich zu anderen kommunalen Fördertöpfen sind die zur Verfügung stehenden Fördermittel für Frauenvereinigungen und Projekte der Chancengleichheit stark reduziert worden. In absoluten Zahlen beträgt die Kürzung von 2004 bis 2006 8 120 Euro. Im Jahr 2006 sind also nur noch 77 Prozent der im Jahr 2004 zur Verfügung stehenden Summe zur Förderung von Anträgen vorhanden.
""Girls Day Mädchenzukunftstag""
An jedem vierten Donnerstag im April ist bundesweit Girls Day - Mädchen-Zukunftstag.
Mittlerweile ist der Tag international geworden und findet in vielen europäischen Ländern statt. Das gemeinsame Ziel: Mädchen sollen sich über die ganze Bandbreite ihrer Berufsmöglichkeiten informieren und jenseits traditioneller Rollenbilder ihre Berufsentscheidung treffen, damit personelle Ressourcen für die wirtschaftliche Entwicklung zur Verfügung stehen. Dieser Berufsorientierungsmaßnahme wird im Referat für Gleichstellung eine hohe Priorität eingeräumt. Leipzig beteiligt sich seit 2002 sehr erfolgreich an dieser Aktion. 2006 beteiligten sich 1 100 Mädchen daran, die Unternehmen aus 62 Branchen besuchen konnten.
""Beauftragte für Menschen gleichgeschlechtlicher Lebensweise""
Im Jahr 1991 beschloss der Stadtrat, eine Personalstelle in der Leipziger Stadtverwaltung als Interessenvertretung bzw. als Beauftragte für besondere Belange, insbesondere für Menschen gleichgeschlechtlicher Lebensweise zu schaffen.
""Entwicklung und Betreuung des Aufklärungsprojektes "Homosexualität"""
Im Rahmen der städtischen Gleichstellungspolitik wurde ein Aufklärungsprojekt zur Thematik Homosexualität entwickelt, das seit 1994 kontinuierlich genutzt wird. Es wendet sich vordergründig an Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 bis 12, aber auch an Jugendfreizeiteinrichtungen und die Jungen Gemeinden der Kirchgemeinden von Leipzig. Alle Beteiligten arbeiten auf ehrenamtlicher Basis. Das Projekt wird durch die Beauftragte für Menschen gleichgeschlechtlicher Lebensweise der Stadt Leipzig koordiniert. Das Jugendnetzwerk LAMBDA sichert die Qualifizierung der Referent/-innen und führt in diesem Sinne Fortbildungsveranstaltungen durch. Die Öffentlichkeitsarbeit erfolgt in Vernetzung mit dem Referat Gleichstellung, der AIDS-Hilfe Leipzig e.V. und der Bildungsagentur/Regionalstelle Leipzig.
Im Jahr 2006 wurden 36 Unterrichtseinheiten durch das Projekt "Homosexualität" an Leipziger Mittelschulen, Gymnasien und Berufsschulzentren geleistet.
""Lebenspartnerschaftsgesetz""
Am 1. August 2001 trat das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft. Die Befragung des Regierungspräsidiums Leipzig ergab, dass im Zeitraum vom1. August 2001 bis zum 30. September 2005 insgesamt 152 Partnerschaften geschlossen wurden.
Mit dem Gesetz zur Ausführung des LpartG vom 17. Juli 2005 hat der Sächsische Landtag inzwischen den Standesämtern die Zuständigkeit für die Entgegennahme der Partnerschaftserklärung als Pflichtaufgabe übertragen. Seit dem 1. Oktober 2005 sind im Standesamt Leipzig 44 Partnerschaften geschlossen worden.
Nach Beratung in den politischen Gremien soll der Tätigkeitsbericht in der April-Ratsversammlung verabschiedet werden. Danach ist er auch im Internet zu finden.
Ansprechpartnerin:""
- Frau Genka Lapön, Leiterin des Referates für Gleichstellung von Frau und Mann
- Telefon: 123 2680
- E-Mail: genka.lapoen@leipzig.de
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