Der Abschnitt zwischen Ost- und Westhalle soll künftig durchgehend als "Gehweg/Radfahrer frei" ausgeschildert werden. Radfahrer dürfen dann dort weiterhin fahren, müssen jedoch zum Schutz der Fußgänger Schrittgeschwindigkeit einhalten. Dafür können sie dann die gesamte Breite des Gehwegs mit nutzen und sind im Längsverkehr nicht an die Signalisierung der Autofahrer gebunden.
Derzeit existiert ein baulich von der Fahrbahn getrennter Geh- und Radweg, wobei sich der Radweg optisch nur durch eine schmale Schiene vom Gehweg abhebt. Im Bereich der Übergänge gilt hier bereits jetzt abschnittsweise "Gehweg/Radfahrer frei", damit es nicht zu Zusammenstößen zwischen Radfahrern und Fußgängern kommt. Damit die Beschilderung vor dem Hauptbahnhof für die Verkehrsteilnehmer auch künftig nachvollziehbar bleibt und aufgrund des neuen Übergangs nicht ständig wechselt, wird dies vereinheitlicht.
Damit einhergehend wird - um mögliche Unfälle und Konflikte zu vermeiden - für diesen Fahrbahnabschnitt ein Radfahrverbot auf dem Ring angewiesen. Hintergrund ist, dass das Verkehrszeichen "Gehweg/Radfahrer frei" keine Benutzungspflicht für Radfahrer vorschreibt und diese auf die Fahrbahn vor dem Hauptbahnhof ausweichen könnten. Dazu hatte jedoch die Polizeidirektion enorme Sicherheitsbedenken angemeldet. Davon unbenommen werden ab März 2020 wie angekündigt einige Abschnitte auf der Westseite des Promenadenringes für den Radverkehr geöffnet.