Nach diesem Termin gehen sie in Friedhofseigentum über und werden von der Friedhofsverwaltung beseitigt. Anträge auf Freigabe von Grabmalen oder Grabausstattungen können unter Vorlage des gültigen Grabscheines bis zum 30.09.2013 bei der Stadt Leipzig, Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abt. Friedhöfe, Friedhofskanzlei, Friedhofsweg 3, 04299 Leipzig, gestellt werden.
- Südfriedhof: Urnenhain, Gruppe 1 und 2
- Südfriedhof: XXIV. Abteilung, Gruppe 1 und 2