Förderprogramm der Sächsischen Landesmedienanstalt für private Lokal- und Regionalveranstalter in Sachsen
Der Medienrat der SLM hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2010 beschlossen, den Lokal- und Regionalveranstaltern:
- eff 3 Programm- und Austauschgesellschaft mbH, Freiberg;
- FRM-TV-Produktion Börner, Dippoldiswalde;
- Infokanal, Zwönitz;
- KabelJournal GmbH Regionaler Informationsdienst, Beierfeld;
- Oschatz TV regional GmbH, Oschatz;
- PTV Fernseh- und Multimediagesellschaft mbH, Pirna;
- Sachsen Fernsehen GmbH & Co. Fernseh-Betriebs KG, Leipzig;
- Tele Vision Zwickau GmbH, Reinsdorf;
Die genannten sächsischen Veranstalter erhalten diese Zuwendungen aus einem Förderprogramm der SLM, das bis 31. Dezember 2010 in Anspruch genommen werden kann. Antragsberechtigt sind alle von der SLM mit einer gültigen Zulassung versehene Lokal- und Regionalfernsehprogrammveranstalter in Sachsen.
Im Freistaat Sachsen hat sich seit der Einführung des privaten Rundfunks eine im Bundesvergleich einmalige Vielfalt an lokaler und regionaler Fernsehprogrammveranstaltung entwickelt. Ein großer Teil dieser rund 60 Veranstalter sendet derzeit noch in herkömmlicher analoger Technik, über Kabel sowie teilweise mittels Terrestrik (Antenne). Der bevorstehende Umstieg von analoger auf ausschließlich digitale Verbreitung fordert von den Veranstaltern zusätzliche Investitionen in neue bzw. ergänzende Verbreitungswege, ohne ihnen zugleich neue Zuschauer und damit einhergehende zusätzliche Einnahmen zu ermöglichen. Dies bedroht die Wirtschaftlichkeit der Programmveranstalter und gefährdet die einmalige Programm- und Meinungsvielfalt auf lokaler und regionaler Ebene in Sachsen.
Die SLM möchte mit dieser Initiative einen Beitrag leisten, um die Digitalisierung in Sachsen voranzubringen und die hiesigen lokalen und regionalen Fernsehveranstalter bei dieser Aufgabe zu unterstützen", erklärte Dr. Uwe Grüning, Präsident des Medienrates der SLM. "Die Förderung ist so ausgestaltet, dass sie technologieneutral erfolgt und eine angemessene Eigenbeteiligung sowie Förderhöchstgrenzen vorsieht."
Quelle: Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM+++
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