Seit 1. März 2011 hat die Stadt Leipzig eine Umweltzone eingerichtet, in die nur Fahrzeuge einfahren dürfen, die bestimmte Abgasstandards erfüllen. Um Härtefälle zu vermeiden, hat die Stadt Ausnahmegenehmigungen erteilt. Deren Gültigkeit läuft für die meisten Leipzigerinnen und Leipziger in Kürze aus. Dazu befragte das Leipziger Amtsblatt Ordnungsamtsleiter Helmut Loris:
Wird die Stadt weiterhin Ausnahmegenehmigungen erteilen?
Ja. Wir wissen, dass es noch nicht allen Fahrzeughaltern möglich war, ihr Fahrzeug umzurüsten oder sich ein neues Fahrzeug zu kaufen. Deshalb wollen wir auf Antrag und in begründeten Fällen weiterhin Ausnahmegenehmigungen erteilen, die natürlich auch befristet sein werden und zwar maximal bis zum 31. Dezember 2014.
Warum ist ein erneutes Antragsverfahren notwendig?
Weil wir überprüfen müssen, ob die Voraussetzungen zum Erhalt der beantragten Genehmigung gegeben sind beziehungsweise immer noch vorliegen. Das übernimmt die Arbeitsgruppe Umweltzone anhand der aktuellen Gesetzeslage. Hier wird jeder Einzelfall geprüft.
Wann und wo sind die Anträge zu stellen?
Ab sofort nimmt die Arbeitsgruppe im Rathaus Leutzsch die Anträge entgegen. Im Hinblick auf die Antragsflut, die wir im ersten Quartal 2013 erwarten, sollten Anträge aber spätestens drei Monate vor Ablauf der noch bestehenden Ausnahmegenehmigung gestellt sein. Die Anträge können in der Georg-Schwarz-Straße 140 abgeholt oder unter www.leipzig.de heruntergeladen werden. Per E-Mail über ausnahme.uwz@leipzig.de oder auf telefonische Anfrage unter 1 23 34 34 werden die Formulare natürlich auch verschickt.
Welche Nachweise sind zu erbringen?
Wenn es erforderlich ist, die finanzielle Situation nachzuweisen, muss der Antrag mit den Einkommensnachweisen ab der Erteilung der letzten Ausnahmegenehmigung ergänzt werden. Gewerblichen Antragstellern wird empfohlen, die aktuelle finanzielle Situation des Unternehmens über einen Steuerberater bestätigen zu lassen und dafür die zusammen mit der IHK zu Leipzig und der Handwerkskammer Leipzig entwickelte Bescheinigung zu verwenden. Gutachten zur Nichtnachrüstbarkeit müssen prinzipiell neu angefertigt werden. Da zur Antragsprüfung bereits vorliegende Unterlagen herangezogen werden, muss auch das Aktenzeichen der alten Genehmigung vorliegen. Wichtig ist vor allem, die Anträge vollständig auszufüllen, ausreichend zu begründen und zu unterzeichnen. Wenn wir die erforderlichen Unterlagen komplett haben, können wir die Bearbeitungszeiten erheblich minimieren.
Deshalb alle Fragen vorab stellen, die Mitarbeiter der Hotline 123 34 34 geben auch im Einzelfall detaillierte Auskünfte.
Weitere Informationen:
leipzig.de/umweltzone
Hinweis: Mit dem Relaunch von leipzig.de 2013 sind Bilder und Verlinkungen dieses Artikels nicht mehr verfügbar.
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