Während der Arbeiten wird die Fahrbahnbreite im Einmündungsbereich reduziert, so dass sich die Querungslänge für Fußgänger und Radfahrer über die Löhrstraße verkleinert. Der Überweg wird barrierefrei ausgebaut und mit Blindenleitplatten versehen. Weiterhin wird der Bordradius der östlichen Eckausrundung verkleinert. Die Löhrstraße wird als Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Nord zwischen Tröndlinring und Keilstraße eingerichtet. Bestehen bleiben die Einbindung des Radverkehrs und damit auch der Überweg. Aufgrund des Radverkehrs in Gegenrichtung zum motorisierten Individualverkehr ist die Einbahnstraße als 30er-Zone vorgesehen. Die Fußgängerfurt im Bereich der nördlichen Fahrbahnen des Tröndlinrings wird auf die Seite der reformierten Kirche verlegt.
Der Einmündungsbereich Löhrstraße/ Tröndlinring stellt einen Unfallschwerpunkt dar, insbesondere zwischen aus der Löhrstraße in den Tröndlinring ausfahrenden Fahrzeugen und dem aus westlicher Richtung die Einmündung querenden Radverkehr. Die Verkehrsunfallkommission hatte daher beschlossen, hier bauliche Maßnahmen zu planen und umzusetzen.