Die Wohnungen müssen so beschaffen sein, dass sie den Wohnraumstandard für Leistungsberechtigte nach SGB II oder SBG XII und die Angemessenheitskriterien der Richtlinie zu den Kosten der Unterkunft der Stadt Leipzig erfüllen:
- 1-Personen-Haushalt = 45 m² Wohnfläche zu 269,57 Euro (Bruttokaltmiete) und 58,43 Euro (Nebenkosten)
- 2-Personen-Haushalt = 60 m² Wohnfläche zu 354,50 Euro (Bruttokaltmiete) und 77,91 Euro (Nebenkosten)
- 3-Personen-Haushalt = 75 m² Wohnfläche zu 446,95 Euro (Bruttokaltmiete) und 97,38 Euro (Nebenkosten)
- 4-Personen-Haushalt = 85 m² Wohnfläche zu 518,63 Euro (Bruttokaltmiete) und 110,36 Euro (Nebenkosten)
- 5-Personen-Haushalt = 95 m² Wohnfläche zu 581,13 Euro (Bruttokaltmiete) und 123,35 Euro (Nebenkosten)
- für jede weitere Person zusätzlich = 10 m² Wohnfläche zu 61,18 Euro (Bruttokaltmiete) und 12,99 Euro (Nebenkosten)
Für einen abgeschlossenen Mietvertrag können Vermieter eine einmalige Zuwendung erhalten. Die Höhe richtet sich nach der Größe der Wohnung:
- bis 60 m² 3.000 Euro
- bis 85 m² 4.000 Euro
- mehr als 85 m² 5.000 Euro
Kontakt
Interessierte Wohnungseigentümer und Vermieter wenden sich bitte an das
Sozialamt
Abteilung Soziale Wohnhilfen
Telefon 0341 123-9139
E-Mail: soziale.wohnhilfen@leipzig.de