Auch dieser Warnstreik hat Auswirkungen auf die Straßenreinigung, die Papierkorbentleerung, die Wertstoffhöfe und die Leerung der Bio- und Abfalltonnen. Die Leipzigerinnen und Leipziger werden gebeten, ihre Tonnen zum gewohnten Termin bereitzustellen. Nicht geleerte Tonnen - auch die, die vom Streik am 16. Oktober noch übrig sind - sollen stehen gelassen werden. Sie werden voraussichtlich bis zum Samstag, 24. Oktober 2020, geleert.
Es ist davon auszugehen, dass die Wertstoffhöfe auch am 21. Oktober wieder geschlossen sein werden. Die Stadtreinigung Leipzig weist ausdrücklich darauf hin, dass vor den geschlossenen Höfen keine Abfälle abgeladen werden dürfen. Das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß §§ 3 und 28 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 69 Absatz 1 Nr. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes mit Geldbußen geahndet werden.