Die Information des Stadtrates über die Erweiterung hat zur Feststellung geführt, dass hierbei die Wertgrenzen ungenügend beachtet wurden, ab denen ein Vertragsabschluss kein Geschäft der laufenden Verwaltung mehr ist, sondern durch den Stadtrat beschlossen werden muss. Daher hat Oberbürgermeister Burkhard Jung die Landesdirektion Leipzig als Rechtsaufsichtsbehörde gebeten, diesen Vorgang zu prüfen, inwieweit hier die Kompetenzen überschritten wurden. "Ich möchte jetzt von der Landesdirektion wissen, ob sich aus diesen Kompetenzüberschreitungen disziplinarrechtliche Konsequenzen ergeben", sagte Oberbürgermeister Burkhard Jung.
Bei Wahlbeamten ist die Stadt als Dienstherr verpflichtet, Hinweise auf mögliche Dienstvergehen von der Rechtsaufsichtsbehörde disziplinarrechtlich prüfen zu lassen. Oberbürgermeister Jung hat in der gestrigen Ratssitzung noch einmal deutlich gemacht, dass die Anmietung an sich eine ebenso richtige, wie notwendige und wirtschaftliche Entscheidung darstellt.