„Die Angebote der städtischen Kulturbetriebe sollten es den Geflüchteten, vorwiegend Frauen und Kindern, ermöglichen, ein Stück Normalität zu erleben und Leipzig kennenzulernen. Dieses Ziel ist sehr gut gelungen. Den genannten Einrichtungen gilt mein Dank für das unkomplizierte und solidarische Handeln, um den Schutzsuchenden einen Moment der Ablenkung von Krieg, Flucht und womöglichem Verlust eines Angehörigen zu schenken“, sagt Kulturbürgermeisterin Dr. Skadi Jennicke.
Laufende Angebote bleiben bestehen
Die Regelung betrifft die Eigenbetriebe Kultur (Gewandhaus, Oper, Schauspiel Leipzig und Theater der Jungen Welt), die städtischen Museen (Museum der bilden Künste, Grassi Museum für Angewandte Kunst, Stadtgeschichtliches Museum und Naturkundemuseum) und den Leipziger Zoo. Nicht betroffen sind schon laufende und noch nicht beendete Angebote wie Sprachkurse der Volkshochschule oder schon ausgestellte Ausweise der Leipziger Städtischen Bibliotheken, die bis zum 30. September 2022 Gültigkeit haben.