Dies geht aus einem Beschluss des Stadtrats hervor.
Die Möglichkeit zur Öffnung der Ladengeschäfte an diesen Tagen steht unter dem Vorbehalt, dass die anlassgebenden Ereignisse im Rahmen der rechtlichen Regelungen zum Infektionsschutz beziehungsweise zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erlaubt sind.
Die verkaufsoffenen Sonntage 2021 waren am 25. März 2021 in der Leipziger Ratsversammlung beschlossen worden. Die entsprechenden Verordnungen treten am Folgetag ihrer Veröffentlichung im Leipziger E-Amtsblatt (3. Ausgabe vom 01.05.2021) in Kraft.