Der Vorschlag für die verkaufsoffenen Sonntage wird in die Ratsversammlung eingebracht. Wird die Rechtsverordnung beschlossen, dürfen die Geschäfte im Zentrum an diesen Tagen von 12 bis 18 Uhr öffnen.
Hintergrund
Bereits in den vergangenen Jahren wurden Rechtsverordnungen über verkaufsoffene Sonntage erlassen. Basis ist der Paragraph 8 Absatz 1 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes. Mit der Begrenzung auf den Stadtteil Zentrum trägt die Stadt der Entscheidung des OVG Bautzen vom 31. August 2017 zu verkaufsfreien Sonntagen in Leipzig Rechnung.
Der jährlich von rund 2,3 Millionen Besuchern frequentierte Leipziger Weihnachtsmarkt ist eine der wichtigsten vergleichbaren Veranstaltungen in Mitteldeutschland. Angesichts der rund 120.000 Markt-Besucher, die für jeden Sonntag erwartet werden, stellt er den notwendigen besonderen Anlass dar.