In diesem Jahr besteht für Verkaufsstellen im Leipziger Stadtgebiet an drei der vier Adventssonntage (7. Dezember, 14. Dezember und 21. Dezember) die Möglichkeit zwischen 12 und 18 Uhr zu öffnen.
Hierdurch sollen die Attraktivität der Leipziger Innenstadt in der Vorweihnachtszeit erhöht sowie eine Abwanderung von Kaufkraft verhindert werden. "Die drei verkaufsoffenen Adventssonntage kommen vor allem den Leipziger Händlern entgegen. Natürlich hoffen wir, dass diese Regelung den Gewerbetreibenden im Stadtgebiet ein deutliches Umsatzplus beschert", erläutert Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal die Entscheidung.
Der vierte verkaufsoffene Sonntag wird in diesem Jahr der 28. Dezember sein, wodurch auch das Nachweihnachtsgeschäft in Leipzig positiv beeinflusst werden soll.
Die vier Sonntage, die für die Ladenöffnung vorgesehen sind, sind keine geschützten oder religiösen Feiertage im Sinne des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen sowie des Paragraphen 8 Abs. 3 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes (SächsLadÖffG). Ferner stellen diese Sonntage keine kirchlichen Hochfeste dar und die Öffnungszeiten der Geschäfte liegen außerhalb der Zeiten der Hauptgottesdienste.
Über eine von der Stadt Leipzig in diesem Zusammenhang zu erlassene Rechtsverordnung soll die Ratsversammlung am 15. Oktober abstimmen.+++text
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