Zudem hat sich der Kontrollauftrag in Sachen Coronavirus, bedingt durch die Lockerungen zur Öffnung von öffentlichen Einrichtungen, Dienstleistungsbetrieben sowie Einzelhandelsgeschäften, normalisiert.
"Bis zum Wochenende werden zunächst die schwerwiegenden Verstöße angezeigt, zum Beispiel das verbotswidrige Parken in Feuerwehrzufahrten und Rettungswegen, auf Schwerbehindertenstellflächen, auf Radverkehrsanlagen und Haltverboten für Liefer- oder Entsorgungszwecke", erläutert Helmut Loris, Leiter des Ordnungsamtes. "Nach und nach kommen alle anderen Regelverstöße hinzu. Auch die mobile Geschwindigkeitsüberwachung erfolgt ab nächste Woche wieder im Regelbetrieb."
In dem Zusammenhang weist die Stadt nochmals auf die Neuregelungen der seit 28. April 2020 in Kraft gesetzten Straßenverkehrs-Ordnung hin, die insbesondere den Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer in den Blick nimmt.
In den letzten Wochen hatten alle Außendienstbeschäftigten des Ordnungsamtes vorrangig die Einhaltung der Beschränkungen des öffentlichen Lebens im gesamten Stadtgebiet kontrolliert. Verkehrsverstöße wurden durch die Politessen und Gemeindlichen Vollzugsbediensteten in Einzelfällen geahndet, wenn es hierzu Bürgerhinweise gab oder besonders schwerwiegende Sachverhalte vorlagen.