Demzufolge wird es in der Silvesternacht, insbesondere am Connewitzer Kreuz sowie auf dem Augustusplatz, einige Änderungen in der Verkehrsführung geben. Das durch die Stadt und die Polizeidirektion intensiv abgestimmte Verkehrskonzept zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bezweckt möglichst geringe Einschränkungen des ÖPNV und des Individualverkehrs.
Connewitzer Kreuz
Im Bereich des Connewitzer Kreuzes sind wie in den Vorjahren zum Jahreswechsel ab 19 Uhr Sperrungen der Zufahrtsstraßen um das Connewitzer Kreuz vorbereitet. Im Einzelnen betrifft dies die Kochstraße, die Selneckerstraße, die Scheffelstraße, die Wolfgang-Heinze-Straße, die Bornaische Straße und die Karl-Liebknecht-Straße. Im Zuge dieser Verkehrsmaßnahmen werden auch Halteverbote, zum Beispiel zur Einrichtung von Ersatzhaltestellen, angeordnet. Diese sind unbedingt zu beachten. Der dortige Straßenbahnverkehr wird von 22:30 bis circa 3 Uhr nach gesondertem Fahrplan erfolgen. Bitte beachten Sie hierzu die Veröffentlichungen der Leipziger Verkehrsbetriebe.
Augustusplatz
Auch auf dem Augustusplatz wird zum Schutz der Bürger, die dort den Jahreswechsel feiern, die Polizei mit ausreichender Anzahl von Einsatzkräften vor Ort sein. Die Zufahrt über die Goethestraße und die Mittelfahrbahn von der Ostseite des Platzes wird am 31. Dezember ab 19 Uhr nicht möglich sein. Ab 19 Uhr werden Busse und Straßenbahnen über den Georgiring umgeleitet. In ihrer Wirkung verstärkt werden diese Sperrungen durch das Aufstellen von physischen Sperren an den Zufahrten zum Augustusplatz. Die Tiefgarage Augustusplatz ist jederzeit über die Einfahrt Georgiring und die Ausfahrt Goethestraße nutzbar. Eine Aufhebung der Sperrungen erfolgt am 1. Januar bis 10 Uhr.
Feuerwerk
Beim Abbrennen von Silvesterfeuerwerk wird zu einem sorgsamen Umgang aufgerufen, um Unfälle oder sonstige Schäden zu vermeiden. Im Umfeld von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist das Abbrennen von Feuerwerk verboten.
Wer ein Feuerwerk außerhalb seines Grundstückes abbrennt, ist verpflichtet, die Restabfälle ordnungsgemäß zu entsorgen.