Am 19. Januar treten mehrere Veränderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft, mit welchen in Deutschland EU-Richtlinien umgesetzt werden. Die neuen Regelungen gelten für alle Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden und für alle Fahrerlaubnisse, die von diesem Tag an erteilt oder verlängert werden. Alle vor diesem Zeitpunkt erworbenen Besitzstände bleiben auch bei Ausstellung eines neuen Führerscheins erhalten.
Alle neu ausgestellten Führerscheine entsprechen dem einheitlichen Führerscheinmuster der EU und werden auf 15 Jahre befristet. Befristet wird jedoch lediglich die Geltungsdauer des Führerscheindokuments, nicht die der Fahrerlaubnis. Alle bisherigen Führerscheine behalten bis längstens 18. Januar 2033 ihre Gültigkeit. Weitere Informationen sind im Internet unter www.leipzig.de/fahrerlaubnis abrufbar.
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