Für den grenzüberschreitenden Austausch von Waren und Dienstleistungen innerhalb eines Unternehmens oder zwischen verbundenen Unternehmen gelten besondere Maßstäbe. Das Finanzamt richtet unter anderem spezielles Augenmerk auf die Verrechnung mit einer ausländischen Niederlassung, weil sich daraus auch steuerliche Folgen ergeben.
zu Leipzig informiert am 14. Juni 2012
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig informiert deshalb am 14. Juni Unternehmen, die grenzüberschreitend Waren und Leistungen innerhalb des Unternehmens oder zwischen verbundenen Unternehmen austauschen, und lädt zur Informationsveranstaltung Brennpunkt Verrechnungspreise ein. Anhand von praktischen Fällen stellt Rechtsanwalt Sten Günsel die wesentlichen Verrechnungspreisregeln und deren Anwendung im Rahmen von Betriebsprüfungen vor und gibt dabei konkrete Handlungsempfehlungen. Den Teilnehmern werden außerdem die Bausteine einer Verrechnungspreisdokumentation erläutert. Zudem wird die nachzuweisende branchenübliche Preisfindung und -vereinbarung näher beleuchtet. Die steuerlichen Fallstricke einer typischen Auslandsexpansion werden darüber hinaus ebenso besprochen wie der Umgang mit Umlagen und Managementverrechnungen.
Der Referent Sten Günsel ist als Fachberater für Internationales Steuerrecht bei Ebner Stolz Mönning Bachem tätig.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Um Anmeldung wird gebeten.
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Ansprechpartner:
André Grüner, IHK zu Leipzig
Telefon: 0341 1267-1259
gruener@leipzig.ihk.de
Quelle: Industrie- und Handelskammer zu Leipzig)+++
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