Bezüglich der Durchführbarkeit von Versammlungen am 20. August am Völkerschlachtdenkmal und in dessen Umfeld wurden noch keinerlei versammlungsrechtliche Entscheidungen getroffen. Die in einer Pressemitteilung aufgestellten Behauptungen der Kampagne Fence off die Route einer Gegendemonstration sei untersagt sind also inhaltlich falsch. Stattdessen wurde der Veranstalter lediglich aufgefordert, mit Blick auf die anderweitige Anmeldelage seine Route zu korrigieren, was im Rahmen der behördlichen Aufklärungspflicht ein völlig normales Prozedere ist.
In der nächsten Zeit werden mit den Anmeldern von Gegendemonstrationen Kooperationsgespräche stattfinden. Erst danach und unter Einbeziehung der Stellungnahmen verschiedener Ämter und Träger öffentlicher Belange wird über die Durchführbarkeit und die notwendigen Auflagen für die Versammlungen und Veranstaltungen am 20. August entschieden. Es handelt sich um einen komplexen Abwägungsprozess der unterschiedlichen Versammlungsinteressen auf der einen Seite mit der notwendigen Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf der anderen Seite. Das Ergebnis des Abwägungsprozesses ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.
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