Wer gegen die geltenden Regelungen der Corona-Schutz-Verordnung verstößt, wird mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro belangt werden. Bei Verstößen gegen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung werden 60 Euro fällig. Unzulässige Versammlungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro belegt.
Bisher sind für den kommenden Samstag sieben Versammlungen angemeldet. Die aus dem Umfeld "Querdenken" angemeldete Versammlung kann nicht auf dem Augustusplatz stattfinden, da dieser bereits mit anderen Anmeldungen belegt ist.
Laut geltender Corona-Schutz-Verordnung des Freistaats Sachsen sind grundsätzlich nur ortsfeste Versammlungen mit höchstens 1.000 Teilnehmern erlaubt. Sämtliche Aufzüge sind untersagt.
Jeder Versammlung wird entsprechend der angemeldeten Teilnehmerzahl und des angemeldeten Ortes ein mit Gittern abgegrenzter Raum zugewiesen; der Zutritt wird kontrolliert. Die genauen Versammlungsorte und angemeldeten Teilnehmerzahlen kann die Stadt erst am 20.11.2020, nach Abschluss der Kooperationsgespräche, mitteilen.