Bei einer Route über den gesamten Innenstadtring ist laut Verwaltungsgericht von einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung auszugehen. In der Begründung ist ausgeführt, dass die Durchführung der Versammlung über die verfügte Route vom Sächsischen Versammlungsgesetz (SächsVersG) gedeckt sei.
"Die Stadt Leipzig begrüßt die Bestätigung der städtischen Entscheidung durch das Verwaltungsgericht ausdrücklich", sagt Oberbürgermeister Burkhard Jung.