Unmittelbar nach erfolgtem Baubeginn Anfang Juni hat das Verwaltungsgericht Leipzig die Stadt aufgefordert, die Arbeiten wieder einzustellen. Hintergrund hierfür ist ein dem Gericht vorliegender Antrag eines Nachbarn auf einstweiligen Rechtsschutz.
Um mögliche Beeinträchtigungen durch Lärm von vornherein zu minimieren, wurden auf der Grundlage des Gutachtens entsprechende Lärmschutzmaßnahmen wie eine Lärmschutzwand und eine geräuscharme Ausführung der Bauteile bei der Planung des Streetballplatzes in der Biedermannstraße in Höhe des Connewitzer Kreuzes berücksichtigt. Das Verwaltungsgericht hat eine baldige Entscheidung angekündigt. Bis dahin bleiben die Bauarbeiten am Streetballplatz unterbrochen.
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