Zum 1. Januar 2013 tritt der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft. Durch ihn wird die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf eine neue Grundlage gestellt. Das neue Beitragsmodell verfolgt statt des bisherigen geräteabhängigen einen geräteunabhängigen Ansatz. An die Stelle der Rundfunkgebühr tritt ein Rundfunkbeitrag.
zu Leipzig und IVVB informieren am 27. November
Die Modernisierung der bestehenden Rundfunkgebührenordnung bringt nicht nur für private Haushalte neue gesetzliche Richtlinien mit sich, sondern auch für die gewerbliche Wirtschaft. Hier sind insbesondere Unternehmen aus Gastronomie und Handel betroffen. Um diese rechtlichen Konsequenzen zu erörtern, findet am 27. November um 18:30 Uhr im Hauptgebäude der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig ein Vortrag mit anschließender Diskussion zum Thema Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Von der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag statt. Die Veranstaltung wird gemeinsam organisiert von der IHK zu Leipzig und dem Institut für Verwaltung und Verwaltungsrecht in den neuen Bundesländern e.V. (IVVB). Als Referent spricht Professor Christian von Coelln von der Universität zu Köln.
Professor von Coelln bekleidet an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Wissenschafts- und Medienrecht und ist ausgewiesener Kenner des Rundfunkrechts.
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Um Anmeldung wird gebeten.
Datum:
27. November 2012, 18:30 Uhr
Ort:
Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig, Goerdelerring 5, 04109 Leipzig
Ansprechpartnerin:
Margitta Poppe, IHK zu Leipzig
Telefon: 0341 1267-1406
Mail: poppe@leipzig.ihk.de
Quelle: Industrie- und Handelskammer zu Leipzig)+++
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