Als vier verkaufsoffene Sonntage werden in diesem Jahr der 26. September, der 7. November, der 5. Dezember und der 19. Dezember vorgeschlagen. Dies geht aus der heutigen Dienstberatung des Oberbürgermeisters hervor. Wenn die Leipziger Ratsversammlung die dazugehörige Rechtsverordnung in ihrer Sitzung am 18. August beschließt, dürfen die Verkaufsstellen im Gebiet der Stadt Leipzig an diesen Tagen von 12 bis 18 Uhr geöffnet sein. Mit der Reduzierung der Ladenöffnungszeit auf sechs Stunden verringert sich die Belastung für die Betroffenen
Bereits in den vergangenen Jahren wurden Rechtsverordnungen über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen erlassen. Basis ist der Paragraph 8 Absatz 1 des Sächsischen Ladenöffnungs-Gesetzes.
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