Die Meldebehörde weist im Vorfeld der im Jahr 2009 anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zum Sächsischen Landtag, zum Stadtrat sowie zu den Ortschaftsräten darauf hin, dass Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen nach 33 Absatz 1 des Sächsischen Meldegesetzes die Möglichkeit haben, Gruppenauskünfte aus dem Melderegister zu bekommen.
Diese Auskünfte über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und Anschriften von Wahlberechtigten sind in den sechs Monaten vor der Wahl möglich.
Gegen diese Übermittlung der Daten kann jeder Bürger Widerspruch einlegen. Der Widerspruch kann persönlich in jedem Bürgeramt oder schriftlich erfolgen.
Das entsprechende Formular aus der Formularbibliothek des Bürgerportals finden Sie hier. text
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