Voraussetzungen für den ehrenamtlichen Einsatz im Wahllokal oder in der Briefwahlauszählstelle sind unter anderem:
- die deutsche Staatsbürgerschaft,
- ein Mindestalter von 18 Jahren sowie
- der Hauptwohnsitz in Leipzig.
Für den Wahleinsatz erhalten Helferinnen und Helfer eine Entschädigung in Höhe von 25 bis 45 Euro (je nach der Funktion, die sie übernehmen).
Weitere Informationen
Auskünfte
Telefon: 0341 123-2888
direkt: Wahlamt, Stadthaus, Zimmer 244