Diese Lage stelle "höhere Gewalt" dar. Im Vorfeld einer Wahl müssen sich die Wahlberechtigten informieren können, bei einer Ortschaftsratswahl gerade auch im persönlichen Gespräch. Insbesondere Wahlkampfveranstaltungen sind jedoch momentan nicht möglich. Eine allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahl kann derzeit nicht sichergestellt werden.
Die Landesdirektion ordnet daher an, dass eine Nachwahl in Form einer Wiederholungswahl frühestens ab 20. September 2020 und bis spätestens 22. November 2020 stattzufinden hat. Den Wiederholungswahltermin legt der Stadtrat fest.
Die am 25. März 2020 in öffentlicher Sitzung des Gemeindewahlausschusses zugelassenen Wahlvorschläge behalten ihre Gültigkeit und werden im Leipziger Amtsblatt am 11. April 2020 veröffentlicht. Die Stadt Leipzig wird unter www.leipzig.de/wahlen über den weiteren Fortgang aktuell informieren.