Das Jobcenter und das Sozialamt der Stadt Leipzig arbeiten mit Hochdruck an der Gewährung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes. Trotzdem werden bis Ende Juli dieses Jahres erst die Hälfte der Antragsteller/innen entsprechende Leistungsbescheide erhalten haben. Voraussichtlich bis Ende August wird der Antragsberg im Rahmen der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes soweit abgearbeitet sein, dass regelmäßig eine zeitnahe Leistungsbewilligung erfolgen kann. Bezüglich der Leistungen für die gemeinschaftliche Mittagessenversorgung sowie des Schulbedarfs sind von den Anspruchsberechtigten einige Besonderheiten zu beachten.
Leistungen für gemeinschaftliche Mittagessenversorgung
Bis zum 30. Juni galt eine pauschale Erstattung der Mehraufwendungen zur gemeinschaftlichen Mittagessenversorgung in Höhe von 26 Euro pro Monat. Ab 1. Juli sind die über 1 Euro/Portion hinausgehenden Mehraufwendungen auf Basis der tatsächlichen Kosten zu ermitteln. Der Eigenanteil von 1 Euro wird voraussichtlich bis September 2011 noch um die Leipzig-Pass-Leistung in Höhe von 0,70 Euro pro Portion in Kindertagesstätten und 0,85 Euro pro Portion in kommunalen Schulen gemindert.
In Leipzig sollen die Mittagessenversorger künftig den Eltern gegenüber nur über den zu zahlenden Eigenanteil eine Rechnung ausstellen. Die Kosten, welche durch das Bildungs- und Teilhabepaket und die Förderung nach dem Leipzig-Pass gedeckt werden, sollen die Mittagessenversorger direkt der Stadt Leipzig in Rechnung stellen. Dies ist für die Anspruchsberechtigten die einfachste Lösung.
Der Arbeitstand in der Antragsbearbeitung Bildung und Teilhabe gestattet noch nicht durchgehend diese Verfahrenweise. Daher wird für den Abrechnungsmonat Juli 2011 bei den Eltern, die dem Mittagessenversorger noch keinen Leistungsbescheid vorlegen konnten, der nur um die Leipzig-Pass-Leistung geminderte Mittagessenbetrag in Rechnung gestellt. Die Eltern werden gebeten, nach Zugang des Leistungsbescheides (entweder sofort oder im Rahmen der nächsten Antragstellung) eine Kopie dieser Rechnung dem Jobcenter bzw. dem Sozialamt vorzulegen/zuzusenden. Auf dieser Grundlage wird die Bildungs- und Teilhabe-Leistung den Eltern nachträglich erstattet.
Ab dem Abrechnungsmonat August 2011 gilt die Direktverrechnung zwischen Mittagessenversorger und Jobcenter/Sozialamt.
Leistungen für den Schulbedarf
Das neue Schuljahr beginnt am 22. August. Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf kann über das Bildungspaket gewährt werden. Der Betrag für Schulbedarf ist auf 100 Euro pro Schuljahr festgelegt und wird in zwei Stufen ausgezahlt. Für das erste Schulhalbjahr erfolgt die Zahlung im August 2011 in Höhe von 70 Euro und der Restbetrag von 30 Euro für das zweite Schulhalbjahr wird im Februar 2012 gewährt.
Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen nach dem SGB II sowie Bezieher/innen von Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII erhalten diese Leistungen automatisch mit der Grundleistung. Die Auszahlung erfolgt mit der Regelleistung für den Monat August 2011 bzw. Februar 2012. Es ist keine Antragstellung notwendig. Für Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger erfolgt in der Stadt Leipzig die Beantragung des Schulbedarfes automatisch mit der Antragstellung zu anderen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. In diesem Fall ist entgegen dem zentralen Schreiben der Familienkasse und der Pressemeldung des Sächsischen Sozialministeriums kein gesonderter Antrag für den Schulbedarf zu stellen.
Mit Beantragung einer Leistung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket werden automatisch die Voraussetzungen für den Schulbedarf mitgeprüft und die Leistungen bewilligt. Sollte noch kein Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistung gestellt worden sein, so ist der Schulbedarf über eine der anderen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes mit zu beantragen.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden 70 Euro für das erste Schulhalbjahr durch das Sozialamt der Stadt Leipzig zum 1. August 2011 auf das Konto der Leistungsempfänger/innen überwiesen. Aufgrund der derzeitigen Bearbeitungsdauer der Anträge ist es möglich, dass die Zahlung für den Schulbedarf nicht für alle Leistungsberechtigten zum 1. August erfolgen kann. Die Leistung wird dann schnellstmöglich nach Bearbeitung des Antrages ausgezahlt.
Weitere Leistungen
Auf Grund der hohen Priorität der Bearbeitung der Mittagessenanträge werden diese grundsätzlich einzeln bewilligt, so dass weitere Leistungsbescheide zu anderen beantragten Leistungen den Anspruchsberechtigten erst in den nächsten Wochen zugehen werden.
Zur Beschleunigung der Antragsbearbeitung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes wird gebeten, bis Ende August von Rückfragen abzusehen. Jobcenter und Sozialamt weisen darauf hin, dass die für den Juli geltende Schließzeit bis zum 12. August verlängert wird. Persönliche sowie telefonische Beratungen sind erst wieder ab 15. August möglich.
Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket gibt es auf der Internetseite der Stadt Leipzig unter dem Thema Soziale Hilfent
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