Das Sonderprojekt gesetzliche Vertretung hat in den Fällen der sogenannten herrenlosen Grundstücke eine weitere Einigung erzielt. Danach zahlt die Stadt an den Eigentümer eines Grundstücks einen Betrag im unteren fünfstelligen Bereich; damit sind etwaige Schadenersatzansprüche wie auch Anwaltskosten des Eigentümers abgegolten.
Für das Grundstück war ein gesetzlicher Vertreter bestallt worden, ohne dass zuvor eine Eigentümerrecherche erfolgt war. Wenige Tage später wurde das Grundstück verkauft. Der ursprüngliche Eigentümer meldete sich wenige Wochen später im Rechtsamt, der Kaufvertrag wurde daraufhin gerichtlich für nichtig erklärt. Der Eigentümer machte in der Folge einen möglichen Schaden geltend. Die Differenzen haben alle Beteiligten unter Vermittlung des von der Stadt beauftragten Schlichters Dr. Eckart Hien mit der jetzt erzielten Einigung gelöst.
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