Auf circa elf Kilometern von insgesamt 60 Kilometern Deichsystem im Stadtgebiet Leipzig sind weitere Holzungsarbeiten notwendig. Dies ging aus der fast vierstündigen Informationsveranstaltung hervor, zu der Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal am Mittwoch, 2. Februar, gemeinsam mit Angelika von Fritsch (Leiterin des Amtes für Umweltschutz) die Naturschutzverbände und Stadträte eingeladen hatte. Vertreter der Stadtverwaltung und der Landestalsperrenverwaltung (LTV) werteten das Januar-Hochwasser aus und diskutierten intensiv die daraus resultierenden Maßnahmen.
Die gesamte Veranstaltung verlief sehr konstruktiv und sachorientiert. Es konnten sowohl Hinweise der Umweltverbände noch aufgenommen werden als auch bei den Verbänden Akzeptanz für die zwingende Notwendigkeit der Maßnahmen erzielt werden, sagte Heiko Rosenthal. Mit den Umweltverbänden wurde hierbei Übereinstimmung erzielt, dass diese im Nachgang und auf Grundlage der unverzichtbaren ökologischen Baubegleitung beteiligt werden, um gemeinsam geeignete und nachhaltige Kompensationsmaßnahmen zu diskutieren und zu realisieren. Die ökologische Baubegleitung beinhaltet die detaillierte Erfassung der Baumarten (unter anderem Biotopbäume) und des Artenschutzes.
Die Stadt Leipzig wird nun in einem weiteren Bescheid gegenüber der LTV die naturschutzrechtliche Befreiung für die Beseitigung der Bäume und Sträucher auf Deichabschnitten erteilen, damit Holzungsarbeiten und die Befestigung eines Fünf-Meter-Streifens jeweils am Deichfuß luftseitig erfolgen können. Hierbei sind mehrere Firmen und Planungsbüros beteiligt. Mit einem Abschluss der Arbeiten ist deshalb in der vegetationsarmen Zeit bis zum 28. Februar zu rechnen. Die Ergebnisse der Beweissicherung sind der Stadt Leipzig in einem landschaftspflegerischen Begleitplan einschließlich der artenschutzrechtlichen Betrachtung, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Planung zur Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen bis zum 30. Juni vorzulegen.
Die Deiche im Stadtgebiet Leipzig liegen grundsätzlich in naturschutzrechtlichen Schutzgebieten. Bei der Beseitigung von Bäumen und Sträuchern handelt es sich deshalb um Eingriffe in Natur und Landschaft, welche zu erfassen, zu bewerten und zu kompensieren sind. Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) gab im vergangenen Jahr einen Erlass Beseitigung von Gefahren für Hochwasserschutzdeiche durch Bäume und Sträucher heraus. Geregelt ist darin unter anderem, dass die naturschutzrechtlichen Belange einschließlich der erforderlichen Naturschutzverbandsbeteiligung nachträglich oder parallel durchführbar sind.
Durch die anhaltende Hochwasserführung im Januar und die starken Niederschläge wurden die Deiche im Stadtgebiet durchnässt und aufgeweicht. Die LTV zeigte bei der Stadt Leipzig dringende Unterhaltungsmaßnahmen für Deichabschnitte am Elsterhochflutbett, Kleiner Luppe, Neuer Luppe und Nahle an. Gleichzeitig erfolgte der Antrag auf die notwendige naturschutzrechtliche Befreiung. Die Stadt Leipzig hatte zunächst für einen Teilabschnitt am Luppedeich den Maßnahmen zugestimmt. Diese Fällarbeiten wurden gestern durch die Landestalsperrenverwaltung abgeschlossen.
Der Beitrag Bewuchs auf Deichen durch Herrn Prof. Stamm von der Technischen Universität Dresden verdeutlichte, dass Bäume und Sträucher auf Deichanlagen einschließlich auf dem Deichverteidigungsweg grundsätzlich Gefahrenpotenziale darstellen.
www.leipzig.de/hochwasser
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